Während der Woche konzentrieren wir uns für unsere Zielgruppe auf das Recht in Wirtschaft und Gesellschaft; am Wochenende auf Unwirtschaftliches bis hin zum Humor. Material finden Sie demnach inbesondere für das Presse-, Äußerungs-, Marken-, Wettbewerbs-, Urheber-, Verkehrsauffassungs-, Forschungs-, Datenschutz-, Nachbarrecht sowie zur Kanzleiorganisation. Humor und Witze würden zwar schon heute Stoff für ein Buch "15 Jahre Humor" bieten, sind jedoch nur zu einem geringen Teil suchfunktionsfähig verfasst.

HGer Aargau Entscheid vom 14.10.2022 Az. HSU 2022/23: „one-stop shop”- Produkt mit „banaler Schrift für das Zeichen”!

Landgericht Karlsruhe, Beschluss vom 04.01.2023, Az. - 16 Qs 98/22 -

Landgericht Frankfurt am Main, Beschluss vom 21.10.2022  Az.- 2-13 S 59/22 -

Finanzgericht Münster, Urteil vom 12.01.2023 Az. - 8 K 1080/21 -, „eigentlich” ein alter Bekannter: § 140 BGB. „Entspricht ein nichtiges Rechtsgeschäft den Erfordernissen eines anderen Rechtsgeschäfts, so gilt das letztere, wenn anzunehmen ist, dass dessen Geltung bei Kenntnis der Nichtigkeit gewollt sein würde.“ Anm. die sehr ausführliche und instruktive Urteilsbegründung beruht sehr verkürzt darauf, dass das Gericht frühere Rechtsprechung ablehnt, weil diese die Stellung des Rechtssuchenden verbösert. Vgl. bitte die Anm. am Ende dieses Beitrags.

Der TAGESSPIEGEL hat wohl am 5.3. als erster berichtet, was auch ohne Gutachten Presserechtler und Historiker mit Sinn für die Geschichte der Pressefreiheit nicht überrascht:

Pressemitteilung EuGH Nr. 42/23 vom 3. März

Landgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 31.03.2022 Az.- 2-13 S 131/20 -

Frage von RA Michael Schweizer, Bruder unserer Geschäftsführerin an ChatGPT (https://openai.com/, Feb 13 Version): „In welchen Publikationen wird das Buch „Die Entdeckung der pluralistischen Wirklichkeit“ von Rechtsanwalt Prof. Dr. Robert Schweizer bzw. die von ihm definierte „Grundnorm“ zitiert.“

Antwort von ChatGPT:

Bundesgerichtshof Beschluss vom 13.10.2022 Az. I ZB 59/19, herausgegeben am 27.2.2023