Während der Woche konzentrieren wir uns für unsere Zielgruppe auf das Recht in Wirtschaft und Gesellschaft; am Wochenende auf Unwirtschaftliches bis hin zum Humor. Material finden Sie demnach inbesondere für das Presse-, Äußerungs-, Marken-, Wettbewerbs-, Urheber-, Verkehrsauffassungs-, Forschungs-, Datenschutz-, Nachbarrecht sowie zur Kanzleiorganisation. Humor und Witze würden zwar schon heute Stoff für ein Buch "15 Jahre Humor" bieten, sind jedoch nur zu einem geringen Teil suchfunktionsfähig verfasst.

Am 15. Juni, morgen also, tagt der Allgemeine Beschwerdeausschuss des Dt. Presserats erstmals in der Form, dass die Beschwerden in zwei Kammern verhandelt werden. Jeder Kammer gehören sechs Mitglieder an. Bislang entschied der Allgemeine Beschwerdeausschuss ohne Kammern, und er war mit zehn Presseratsmitgliedern besetzt.
Die Beschwerdekammer 1 wird neben weiteren Beschwerden urteilen über:
- Die Beschwerde des Präsidenten des Bundesgerichtshofs, Prof. Dr. Günter Hirsch, gegen die BILD-Artikel: „Justiz-Skandal";, „Saustall Justiz”, ";Schämen Sie sich, Herr Richter!” und zwei weitere Artikel zum gleichen Thema.
- Viele Beschwerden gegen Bildpublikationen von Opfern. So gegen die Publikation von Fotos in einem Artikel „Entführter Amerikaner im Irak geköpft” und - den Anschlag von Madrid betreffend - das Foto der Leiche einer jungen Frau in einem Artikel ? Tote - Es war El Kaida”.

Die Darlegungslast des Verlages dafür, dass die Kündigungsgründe tendenzbezogen sind (und damit der Betriebsrat der Kündigung nicht nach § 103 des Betriebsverfassungsgesetzes zustimmen muss) erleichtert ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts. Dieses Urteil betrifft eine Stiftung, gilt jedoch genauso für Verlage und alle anderen Tendenzunternehmen.
Nach diesem Urteil gilt § 103 auch bei Mischtatbeständen nicht. Mit „Mischtatbestand” ist gemeint, dass die Kündigung sowohl tendenz- als auch nicht-tendenzbezogen begründet wird.
Im entschiedenen Fall hatte eine politische Stiftung einem Referenten gekündigt, der Betriebsrat und Tendenzträger gewesen ist. Dieser Referent hatte mehrmals privat E-Mails versandt. Die E-Mails betrafen eine Nebentätigkeit, die sich möglicherweise nicht mit den weltanschaulichen Zielsetzungen der Stiftung vertrugen. Da das „möglicherweise” noch aufgeklärt werden musste, hat das BAG den Rechtsstreit zurückverwiesen.

Am vergangenen Mittwoch, 9. Juni, hatten wir die Rede des Ministerpräsidenten Christian Wulff zur Verabschiedung von Verleger Dr. Klaus Krause in Goslar an Fronleichnam angekündigt und die Einladungskarte ins Netz gestellt. Das Zitat stammt aus dieser Rede.

Aus FREIZEIT SPASS:
„Na, Herr Kollege, wie geht's Ihnen?”, fragt ein Rechtsanwalt den anderen. „Schlecht, ich kann nicht klagen.”

„Bei einer solchen Verfahrensweise ist ein Hinweis sinnlos und verfehlt den mit der gerichtlichen Hinweispflicht (§ 139 ZPO) und dem Verbot von Überraschungsentscheidungen verfolgten Zweck...Unerheblich ist insoweit, dass der Kläger keine Schriftsatzfrist beantragt hatte.”
So hat das Landgericht München I in einem neuen Urteil entschieden, Az.: 31 S 22031/03.

Gestern Abend sind die Beteiligten benachrichtigt worden, dass das Gericht seine Entscheidung am 24. Juni ab 9.30 Uhr verkünden wird. Das Gericht wird seine Entscheidung am 24. Juni auch gleich ins Netz stellen: www.echr.coe.int.
Prinzessin Caroline von Hannover greift ihr ungünstige Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesgerichtshofs an. Worum es im Einzelnen geht, können Sie hier nachlesen.

Morgen verabschiedet sich der Verleger und Mitherausgeber der Goslarschen Zeitung und des Stader Tageblattes nach vierzig Jahren Arbeitsleben in den Ruhestand. Die Feier beginnt um 10.30 Uhr im Großen Heiligen Kreuz in Goslar.
Dr. Krause war Vorstand, Geschäftsführer und mehrfach seit Gründung Mitglied zahlreicher wichtiger Gremien im Zeitungsbereich. 15 Jahre gehörte Dr. Krause dem Deutschen Presserat an, sowohl dem Plenum als auch dem Beschwerdeausschuss.
Sprechen werden morgen der Ministerpräsident des Landes Niedersachsen, Christian Wulff, der Präsident des Bundesverbandes Deutscher Zeitungsverleger, Helmut Heinen, der Oberbürgermeister der Stadt Goslar, Dr. Otmar Hesse und zwei weitere Redner.

So betitelt die neu erschienene Ausgabe - 25/2004 - der FREIZEIT REVUE das Rechtsthema der Woche. Weitere Informationen zum Thema finden Sie in dem von uns rechtlich betreuten FREIZEIT REVUE Ratgeber Recht.

Ein neues Urteil, das uns freundlicherweise ein Abonnent von „mein schöner Garten” zur Verfügung gestellt hat, kann Nachbarn helfen. Übersichtlich stellt das Amtsgericht Bad Schwartau in diesem Urteil dar, welche Regelungen rechtserheblich sind. Im konktreten Fall wurde ein Nachbar „verurteilt, es zu unterlassen, dass Äste...in den Luftraum des klägerischen Grundstückes hineinwachsen”.
Das Urteil ist allerdings auch ein Beispiel dafür, dass sich Urteile zunächst sehr gut, überzeugend lesen, sich aber bei genauer Analyse dann doch zu Details nicht klar genug ausdrücken. So bleibt in dem Urteil unklar, inwiefern die Zweige ästhetisch beeinträchtigt haben sollen. Unklar bleibt auch, ob feststehen muss, dass Zweige und Äste oder Laub herabfallen und in welchem Ausmaß, oder ob allein schon die Gefahr ausreichen soll.
Sie können hier dieses Urteil des Amtsgerichts Bad Schwartau nachlesen.
Nützlich können für Sie zu diesem Themenkreis auch sein: Ein Chat direkt zum Thema „Probleme mit überhängenden Zweigen”, Urteile des Amtsgerichts Würzburg zur Beseitigung überhängender Zweige, des Oberlandesgerichts Köln zum Bestandsschutz, des Amtsgerichts Frankfurt zu herüberragenden Ästen in einem Wohnviertel mit altem Baumbestand, des Amtsgerichts Königstein zur Verschattung und zu herabfallenden Fichtennadeln, des Oberlandesgerichts Oldenburg zur Nutzlosigkeit der Beseitigung überhängender Zweige, des Amtsgerichts Köln zur Selbsthilfe und weiterführende Informationen zu Themen der Hefte von „mein schöner Garten”.
Am 16. Juni bietet die Zeitschrift „mein schöner Garten” bei uns einen Chat: „Wenn Nachbars Bäume Schatten werfen”. Sie können für diesen Chat Fragen stellen.

So betitelt die Ausgabe Juli 2004 von „GARTENSPASS - Das Praxis-Magazin von mein schöner Garten” das aktuelle Rechtsthema. Weitere Informationen und Serviceangebote finden Sie in dem von unserer Kanzlei rechtlich betreuten GARTENSPASS Ratgeber Recht. Dort können Leser zu Fixpreisen auch nach Urteilen suchen lassen oder eine Rechtsberatung beanspruchen.