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Gesellschafter: Univ.-Prof. Rechtsanwalt Dr. Robert und Rechtsanwältin Andrea Schweizer
Geschäftsführerin: Rechtsanwältin Andrea Schweizer
Nach einem Urteil des Landgerichts München I sollen Eltern grundsätzlich verpflichtet sein, ihre Tochter über die mit dem Internet verbundenen Gefahren zu belehren; auch über die zivilrechtlichen Haftungsgefahren. Darüber hinaus müssen die Eltern nach dem Urteil laufend überwachen, ob sich die Internetnutzung durch das Kind in dem durch die einweisende Belehrung gesteckten Rahmen bewegt. Az.: 7 0 16402/07.
Beurteilt wurde der Fall, dass die 16-jährige Tochter Urheberrechte an Videos mit Fotografien verletzte.
Den wesentlichen Teil der Urteilsbegründung können Sie hier in einer Mitteilung des LG München I-Pressesprechers vom 25. Juni 2008 nachlesen. Das Gericht leitet diese Belehrungs- und Prüfungspflichten aus der Unterstellung ab, „verständige Eltern” würden sich so verhalten. Es vertritt die Ansicht: „Ein mit dem Internet verbundener Computer steht insoweit einem 'gefährlichen Gegenstand' im Sinne der Rechtsprechung gleich”.
Unbeeindruckt blieb das Gericht von Argumenten wie: Eine Belehrung sei ausnahmsweise entbehrlich gewesen, weil die Tochter auf dem Gebiet Computer/Internet wesentlich versierter sei und einen IT-Kurs in der Schule besucht habe.
Dieses Urteil wird noch nicht das letzte Wort sein. Ein Grund: Wie verhalten sich „verständige Eltern”? Andere Gerichte haben andere Vorstellungen als die Richter der 7. Zivilkammer des LG München I. Zu der Frage, wie sich verständige Eltern verhalten, müsste rechtstatsächlich recherchiert werden. Solange eine überzeugende Studie fehlt, werden die Gerichte jeweils nach ihren unterschiedlichen Vorstellungen unterschiedlich urteilen; - jedenfalls so lange, bis sich eine „herrschende Meinung” gebildet hat.
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