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Gesellschafter: Univ.-Prof. Rechtsanwalt Dr. Robert und Rechtsanwältin Andrea Schweizer

Geschäftsführerin: Rechtsanwältin Andrea Schweizer

Das Landgericht Düsseldorf hat einen Fernsehsender in einem Urteil mit dem Aktenzeichen 12 O 273/09 verurteilt, weil er heimlich in einer Arztpraxis gefilmt und die Aufnahmen dann ausgestrahlt hat. Gedreht worden war im Rahmen einer investigativen Recherche zum Missbrauch von Arzneimitteln. Der klagende Arzt war im Rahmen der Ausstrahlung des Beitrags – trotz Anonymisierung – von Dritten erkannt worden. Das Gericht billigte dem Persönlichkeitsrecht des Betroffenen ausschließlich deshalb einen höheren Stellenwert zu, weil „heimlich“ gedreht wurde. Statt mit versteckter Kamera aufzudecken, hätte der Sender - so das Gericht – im konkreten Fall offen interviewen müssen.
Anmerkung:
Oft, wird es sich umgekehrt verhalten, nämlich: Nur wenn heimlich aufgenommen wird, können die Medien ihre öffentliche Aufgabe erfüllen und einen Missstand aufdecken, veranschaulichen und beweisen. Abgewogen wird sich dann meist ergeben, dass Persönlichkeitsrechte zurücktreten müssen. Bei schwerwiegenden Missständen kann sich zudem ergeben, dass nicht anonymisiert werden sollte.