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Gesellschafter: Univ.-Prof. Rechtsanwalt Dr. Robert und Rechtsanwältin Andrea Schweizer

Geschäftsführerin: Rechtsanwältin Andrea Schweizer

Das LAG Düsseldorf hat in einem Beschluss Az.: 5 TaBV 87/09 den Antrag auf Ersetzung der Zustimmung des Betriebsrats zur außerordentlichen Kündigung eines seiner Mitglieder zurückgewiesen, weil das betroffene Betriebsratsmitglied nach Ansicht des Gerichts nicht ordnungsgemäß angehört worden war.
Der Fall:
Der Arbeitnehmer stand im Verdacht, ein Computersabotageprogramm im System des Arbeitgebers installiert zu haben. Der Arbeitgeber lud ihn zu einem Fachgespräch und konfrontierte den Arbeitnehmer in dem Gespräch überraschend mit der Tatsache, dass er ihn zu einer Verdachtskündigung hören wolle. Der Grund ist klar: Der Arbeitgeber wollte verhindern, dass sich der Arbeitnehmer zuvor überlegen kann, wie er sich herausredet.
Die Entscheidung:
Der Arbeitnehmer durfte erwarten, dass ihm die Zeit eingeräumt wird, sich durch einen Anwalt zu den Vorwürfen rechtlich beraten zu lassen, so das LAG Düsseldorf.
Allerdings schränkte das LAG Düsseldorf wie üblich ein, dass Umfang und Art der Anhörung bei einer Verdachtskündigung vom Einzelfall abhängig sind.
Das Gericht ließ wegen der grundsätzlichen Bedeutung die Rechtsbeschwerde gegen den Beschluss zu.