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Willkommen bei der Kanzlei Prof. Schweizer

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Gesellschafter: Univ.-Prof. Rechtsanwalt Dr. Robert und Rechtsanwältin Andrea Schweizer

Geschäftsführerin: Rechtsanwältin Andrea Schweizer

Das Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt bestätigte mit einem Beschluss B 001399072, dass zwischen der deutschen Marke LISA und der Gemeinschaftsmarkenanmeldung LISANATURA eine Verwechslungsgefahr im sinne des Art 8 (1) b) GMV besteht.
Die jüngere Markenanmeldung betraf identische Waren.
Das Amt bestätigte, dass „NATURA“ an das deutsche Wort „NATUR“ bzw. das französische Worte „NATURE“ erinnert, nur auf ein Produkt hinweist und somit lediglich geringgradig unterscheidet, so dass der erforderliche Abstand zwischen den Zeichen nicht gewahrt wird.
Das Amt ordnete dementsprechend die Löschung der jüngeren Markenanmeldung an.