Während der Woche konzentrieren wir uns für unsere Zielgruppe auf das Recht in Wirtschaft und Gesellschaft; am Wochenende auf Unwirtschaftliches bis hin zum Humor. Material finden Sie demnach inbesondere für das Presse-, Äußerungs-, Marken-, Wettbewerbs-, Urheber-, Verkehrsauffassungs-, Forschungs-, Datenschutz-, Nachbarrecht sowie zur Kanzleiorganisation. Humor und Witze würden zwar schon heute Stoff für ein Buch "15 Jahre Humor" bieten, sind jedoch nur zu einem geringen Teil suchfunktionsfähig verfasst.

Das Verwaltungsgericht Hannover hat in einem Beschluss vom 22.02.2019, Az.: 6 B 5193/18, klargestellt, was auch Äußerungsrechtler oft übersehen:

BGH, Beschluss vom 31. Januar 2019 - III ZB 88/18.

OLG München, Urt. v. 21.2.2019, Az. Az. 6 U 2988/18.

BGH, Beschluss vom 23.1.2018, Az. VII ZB 43/18.

Ein Flugzeug hatte mit einem Turbinen-Ausfall zu kämpfen. Der Pilot beauftragte die Stewardess, die Passagiere anzuweisen, sich anzuschnallen und sich auf eine Notlandung vorzubereiten.

Zwei Golfer spielen bei Wind und Regen.

Da staunen Eigentümer, Verpächter sowie Pächter und Urheber können sich freuen: Urteil des Bundesgerichtshofs vom 21. Februar 2019 - I ZR 15/18. Der BGH hat gestern mehrmals mit gleicher Begründung entschieden.

Warum ein Versicherer eine Anwaltsvergütung von 1,6 Millionen Euro nicht begleichen musste: Bundesgerichtshof Urteil vom 10. Januar 2019, Az. IX ZR 89/18.

Bundesgerichtshof Beschluss vom 23.1.2019, Az. VII ZB 43/18.

Kammergericht Berlin, Urteil vom 8.1.2019, Az. 5 U 83/18.