Während der Woche konzentrieren wir uns für unsere Zielgruppe auf das Recht in Wirtschaft und Gesellschaft; am Wochenende auf Unwirtschaftliches bis hin zum Humor. Material finden Sie demnach inbesondere für das Presse-, Äußerungs-, Marken-, Wettbewerbs-, Urheber-, Verkehrsauffassungs-, Forschungs-, Datenschutz-, Nachbarrecht sowie zur Kanzleiorganisation. Humor und Witze würden zwar schon heute Stoff für ein Buch "15 Jahre Humor" bieten, sind jedoch nur zu einem geringen Teil suchfunktionsfähig verfasst.

Der bekannteste aller Silvesterbräuche ist das Lärmen und Knallen. Vor der Erfindung des Schwarzpulvers mussten andere Instrumente Lärm machen. Dabei sind die Feuerwerkskörper eigentlich erst eine Erscheinung der Neuzeit. Früher und auch heute noch vereinzelt ist in Bayern Goaßln üblich. ... Die Begeisterung der Menschen für lautstarkes Feiern ist überall, in allen Kulturen und zu allen Zeiten, die gleiche. Und man muss wirklich kein Freund übertriebener Silvesterknallerei sein, um das Motto Brot statt Böller als leicht sauertöpfisch zu empfinden. Brot und Böller muss es heißen. Es gilt nur das rechte Maß zu finden - alles hat seine Zeit. (Gerald Huber mit Vielem anderen mehr in „12000 Jahre Weihnachten”)

Gebet zum Neuen Jahr: „Lieber Gott! Bitte mach meine Taille schlanker und mein Bankkonto fetter." „Und bitte, bitte, verwechsle es nicht wieder wie letztes Jahr!"

Ein Leben ohne Festtage ist wie eine weite Reise ohne Einkehr!

Der Christbaum galt die ganze Frühe Neuzeit hindurch als so typisch lutherisch, dass gehässige Katholiken das Luthertum als Weihnachtsbaum-Religion verspotteten. Mit der Aufklärung aber kam die verordnete Toleranz. Die ersten bayerischen Verfassungen von 1808 und 1818 etwa stellten Lutheraner und Katholiken gleich - und bisher strikt katholisch gebliebene Gebiete wie Altbayern und Schwaben erlitten einen Kulturschock.

Die schwierigste Aufgabe des Vaters zu Weihnachten: Den Kindern klar machen, dass er der Weihnachtsmann ist, und der Frau klar machen, dass er es nicht ist.

Diese Pressemitteilung des Oberlandesgerichts Hamm vom 14.12.2018 gehört ins Raritätenkabinett (Hervorhebung von uns):