Während der Woche konzentrieren wir uns für unsere Zielgruppe auf das Recht in Wirtschaft und Gesellschaft; am Wochenende auf Unwirtschaftliches bis hin zum Humor. Material finden Sie demnach inbesondere für das Presse-, Äußerungs-, Marken-, Wettbewerbs-, Urheber-, Verkehrsauffassungs-, Forschungs-, Datenschutz-, Nachbarrecht sowie zur Kanzleiorganisation. Humor und Witze würden zwar schon heute Stoff für ein Buch "15 Jahre Humor" bieten, sind jedoch nur zu einem geringen Teil suchfunktionsfähig verfasst.

Zwei Frauen unterhalten sich im Clubhaus. „Hast du von Veronika gehört?", fragt die eine. „Nein, was ist mit ihr?" „Sie soll ihren Mann ermordet haben und befindet sich in Untersuchungshaft." „Wirklich? Wie hat sie es angestellt?" „Mit einem Golfschläger." „Interessant! Wie viele Schläge?"

Der Deutsche Presserat hat am 4.12.2018 in einer Presseinformation, ohne nachfolgend einzuschränken, pauschal getitelt: „Presse darf Civey-Umfragen nutzen”. Die Umfrageergebnisse dieser Gesellschaft werden von ihr und dementsprechend dann von der Presse als repräsentativ bezeichnet. Wie bedeutend Ergebnisse repräsentativer Umfragen täglich sein können, ist bekannt. Zum jeweiligen Stand der Auffassungen der Bevölkerung wird beispielsweise mit repräsentativen Umfragen die „Sonntagsfrage” gestellt.

Bundesgerichtshof, Urteil vom 25.10.2018, Az. IX ZR 168/17; bekannt gegeben am 5.12.2018.

Wettbewerbszentrale, Mitteilung vom 28.11.2018.

LG München I, Urteil - 12 O 19277/17

Sozialgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 18.10.2018 - S 8 U 207/16 -

Ein Mann fragt den Pfarrer: „Sagen Sie mal, ist das eigentlich eine Sünde am Sonntag Golf zu spielen?" Antwort des Pfarrers: „̶So wie Sie spielen, ist es immer eine Sünde!"