Bundesgerichtshof lässt Revision zu

Gericht

BGH


Art der Entscheidung

Beschluss über Nichtzulassungsbeschwerde


Datum

12. 01. 2010


Aktenzeichen

VI ZR 190/08


Tenor

Auf die Nichtzulassungsbeschwerde der Beklagten wird die Revision gegen das Urteil des 10. Zivilsenats des Kammergerichts Berlin vom 19. Juni 2008 zugelassen.


Galke
Zoll
Diederichsen
Pauge
von Pentz

Rechtsgebiete

Presserecht