LG Düsseldorf, Beschluss vom 28. Januar 2010, 22 S 17/10
Abgrenzung zwischen Reisevermittler und Reiseveranstalter
Gericht
LG Düsseldorf
Art der Entscheidung
Beschluss
Datum
28. 01. 2010
Aktenzeichen
22 S 17/10
Leitsatz des Gerichts
Wenn eine AGB-Klausel verwendet wird, wonach der Kunde mit der Buchung dem Reisebüro den Abschluss eines Reisevertrags anbietet, dann kann sich Vertragspartner nicht mehr darauf berufen, dass nur Reisevermittler sei. Die Bezeichnung in der "Rechnung/Bestätigung" als Vermittler ist insoweit unbeachtich.