LG Leipzig, Pressemeldung; Beschluss vom 8. November 2005, 16 S 276/05
Nächtlicher Lärm durch Geflügelhaltung
Gericht
LG Leipzig
Art der Entscheidung
Pressemeldung; Beschluss
Datum
08. 11. 2005
Aktenzeichen
16 S 276/05
Leitsatz des Gerichts
Ein Nachbar hat es in der Zeit von 22.00 Uhr bis 06.00 Uhr zu unterlassen, durch die Haltung von Gantern und Hähnen Lärm zu verursachen, der das nachbarliche Grundstück wesentlich beeinträchtigt.