Während der Woche konzentrieren wir uns für unsere Zielgruppe auf das Recht in Wirtschaft und Gesellschaft; am Wochenende auf Unwirtschaftliches bis hin zum Humor. Material finden Sie demnach inbesondere für das Presse-, Äußerungs-, Marken-, Wettbewerbs-, Urheber-, Verkehrsauffassungs-, Forschungs-, Datenschutz-, Nachbarrecht sowie zur Kanzleiorganisation. Humor und Witze würden zwar schon heute Stoff für ein Buch "15 Jahre Humor" bieten, sind jedoch nur zu einem geringen Teil suchfunktionsfähig verfasst.
Jedenfalls für das deutsche Datenschutzrecht besteht das Problem aufgrund des Territorialitätsprinzips spätestens seit Auftreten der High-Tech-Giganten. Aber erst jetzt wird auf Basis der EU-Datenschutz-GrundVO in mehreren EU-Staaten systematisch dagegen geklagt, dass Dienste teils generelle Zustimmungen unter "Zwang" verlangen. Zwang dadurch, dass ohne Zustimmung die Dienste überhaupt nicht genutzt werden können. Der Hauptinitiator (Noyb) will erreuchen: „Für alles, das strikt notwendig für einen Dienst ist, braucht man keine Zustimmungsbox. Für alles andere muss der Nutzer frei ja oder nein sagen können."
OLG Karlsruhe , Urteil vom 20.04.2018 - 4 U 120/17.
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