Während der Woche konzentrieren wir uns für unsere Zielgruppe auf das Recht in Wirtschaft und Gesellschaft; am Wochenende auf Unwirtschaftliches bis hin zum Humor. Material finden Sie demnach inbesondere für das Presse-, Äußerungs-, Marken-, Wettbewerbs-, Urheber-, Verkehrsauffassungs-, Forschungs-, Datenschutz-, Nachbarrecht sowie zur Kanzleiorganisation. Humor und Witze würden zwar schon heute Stoff für ein Buch "15 Jahre Humor" bieten, sind jedoch nur zu einem geringen Teil suchfunktionsfähig verfasst.

Der Ablehnungsantrag der Fraktion der AfD gegen einen Verfassungsrichter wurde vom Thüringer Verfassungsgerichtshof am 6.12.2017 als begründet beurteilt, Az.: VerfGH 24/17).

Gericht der Europäischen Union, EuGH, Urteil vom 05.12.2017, Az.:T-893/16.

Eine Eventfirma hat für ein Unternehmen zu einer „Bauernhofolympiade" eingeladen. Das Oberlandesgericht München bestätigte am 7.12.2017 ein erstinstanzliches Urteil, das zugunsten der Agentur, gegen eine Klage des Deutschen Olympischen Sportbunds (DOSB) entschieden hatte, (Az.: 29 U 2233/17).

Am 16. März 2017 hatten wir an dieser Stelle berichtet, dass der EuGH in einem Urteil vom 09.03.2017 - C-398/15 - entschieden hat: Es kann grundsätzlich - auch bei älteren Daten - nicht mit Erfolg verlangt werden, dass personenbezogene Eintragungen in Handelsregistern gelöscht oder anonymisiert werden. In diesem Sinne hat nun auch das LG Frankfurt am Main am 26.10.2017 - 2-03 O 190/16 mit folgenden Leitsätzen geurteilt:

Verwaltungsgericht Koblenz, Urteil vom 7.11.2017, Az.: 1 K 400/16.KO:

Ein Luxuswaren-Anbieter darf es seinen autorisierten Händlern verbieten, die Waren im Internet über eBay, Amazon, Marketplace oder andere Drittplattformen zu verkaufen, um deren Luxusimage sicherzustellen. Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH), Urteil vom 6.12.2017, Az.: C-230/16.