Während der Woche konzentrieren wir uns für unsere Zielgruppe auf das Recht in Wirtschaft und Gesellschaft; am Wochenende auf Unwirtschaftliches bis hin zum Humor. Material finden Sie demnach inbesondere für das Presse-, Äußerungs-, Marken-, Wettbewerbs-, Urheber-, Verkehrsauffassungs-, Forschungs-, Datenschutz-, Nachbarrecht sowie zur Kanzleiorganisation. Humor und Witze würden zwar schon heute Stoff für ein Buch "15 Jahre Humor" bieten, sind jedoch nur zu einem geringen Teil suchfunktionsfähig verfasst.
Zwischen den beiden Marken "JOY (fig.)" und "ENJOY (fig.)" besteht Verwechslungsgefahr, soweit gleichartige Waren und Dienstleistungen betroffen sind. Schweizerisches Bundesverwaltungsgericht, Entscheid vom 25.10.2017 (B-5312/2015).
Der durch eine irreführende Blickfangangabe verursachte Irrtum wird auch bei wirtschaftlich bedeutsamen Erwerbsvorgängen regelmäßig nicht durch einen Hinweis am Ende eines nachfolgenden umfangreichen und unübersichtlichen Texts ausgeräumt, dessen inhaltlicher Bezug zum Blickfang nicht klargestellt wird.
BGH, Urteil vom 21. September 2017 - I ZR 53/16 -.
Ohne Erfahrung, aber mit einer Liste von Vorwürfen zur Generalstaatsanwältin ernannt. Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss von gestern, 29.1.2018, Az. 4 S 41.17: