Während der Woche konzentrieren wir uns für unsere Zielgruppe auf das Recht in Wirtschaft und Gesellschaft; am Wochenende auf Unwirtschaftliches bis hin zum Humor. Material finden Sie demnach inbesondere für das Presse-, Äußerungs-, Marken-, Wettbewerbs-, Urheber-, Verkehrsauffassungs-, Forschungs-, Datenschutz-, Nachbarrecht sowie zur Kanzleiorganisation. Humor und Witze würden zwar schon heute Stoff für ein Buch "15 Jahre Humor" bieten, sind jedoch nur zu einem geringen Teil suchfunktionsfähig verfasst.
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof entschied in diesem Sinne gestern, 7.3.2018, Az. 3 BV 16.2040, entsprechend dem Spruch des Ministeriumssprechers Thomas Pfeiffer. Der Ministeriumssprecher äußerte sich so zu dem in Bayern am 1. April in Kraft tretenden neuen Richter- und Staatsanwaltsgesetz, das ebenfalls ein Kopftuchverbot enthält. Der BayVGH hat noch nicht nach diesem Gesetz, wohl aber nach seinem Sinn und Zweck entschieden.
Gestern bekannt gegeben: BGH, Urteile vom 16. November 2017 - I ZR 160/16 und I ZR 161/16: Wettbewerber darf mit früherer durch Wettbewerbswidrigkeiten erlangten Spitzenstellung werben, jedoch nur grundsätzlich.
„Die neugierige Nachbarin zur flotten Gerti: 'Na, war der junge Herr, mit dem ich Sie gestern gesehen habe, Ihr Zukünftiger?' Darauf Gerti: 'Gestern ja'.”
Zur Zeit verhandelt der Supreme Court der USA, ob sich US-Behörden mit Durchsuchungsbefehlen Daten beschaffen dürfen, die auf US-Servern in Europa gespeichert sind.