Während der Woche konzentrieren wir uns für unsere Zielgruppe auf das Recht in Wirtschaft und Gesellschaft; am Wochenende auf Unwirtschaftliches bis hin zum Humor. Material finden Sie demnach inbesondere für das Presse-, Äußerungs-, Marken-, Wettbewerbs-, Urheber-, Verkehrsauffassungs-, Forschungs-, Datenschutz-, Nachbarrecht sowie zur Kanzleiorganisation. Humor und Witze würden zwar schon heute Stoff für ein Buch "15 Jahre Humor" bieten, sind jedoch nur zu einem geringen Teil suchfunktionsfähig verfasst.

So betitelt die Ausgabe 40/2015 der FREIZEIT REVUE das Rechtsthema der Woche. Weitere Informationen zum Thema finden Sie im FREIZEIT REVUE Ratgeber Recht.

-- Die Zeitschrift „Deutsches Steuerrecht” ist so schnell, wie das früher bei Fachzeitschriften unmöglich erschien. Am 16.9. ist uns als Parteivertreter das vollständige Urteil des BFH Az. VI R 77/12 zugestellt worden. Zwei Tage später, am 18.9., wurde es bereits in der gedruckten Ausgabe der Zeitschrift veröffentlicht.
-- So schnell das Urteil veröffentlicht wurde, so missverständlich wurde es auf der Titelseite angekündigt, nämlich: „Telefoninterviewer als Arbeitnehmer, Revisibilität der Beweiswürdigung”. So missverständlich wird das Urteil nun wohl auch seinen Weg nehmen und Steuerberater verunsichern.
Die Zeitschrift hat unkorrigiert die bisherige Formulierung der Rechtsprechung übernommen, ohne insofern das neue, von ihr in dieser Ausgabe vom 16.9. veröffentlichte BFH-Urteil zu berücksichtigen. Der BFH hat die bisherige Rechtsprechung des Finanzgerichts Köln (nämlich „Telefoninterviewer = Arbeitnehmer”) aufgehoben.
Hier der Link zur Homepage des BFH:
Hessische Landessozialgericht in dem gleichen Sinne entschieden, dass der Interviewer als freier Mitarbeiter tätig war. Vor dem Landessozialgericht konnten wir weitgehend genauso argumentieren wie vor dem BFH, obwohl das Landessozialgericht nur einen (!) face to face-Interviewer mit Hauptberuf Rechtsanwalt (!) beurteilte. Der BFH befasste sich dagegen mit einer Vielzahl von Interviewern.

In der Einleitung zu einem Interview in der neuen Ausgabe 05/2015 der Zeitschrift „Humanität” werden „markante Sätze Thomas, die sogar zu geflügelten Worten avancierten”, erwähnt, wie: „Im Seichten kann man nicht ertrinken” oder „Der Wurm muss dem Fisch schmecken, nicht dem Angler”.
Anmerkungen:
Dieses Interview befasst sich mit der „Freimaurerei im Informationszeitalter”. Zur Freimaurerei meint „der prominente Medienmanager und Freimaurer” unter anderem: „Die Freimaurerei ist keine Massenorganisation, sondern eine Eliteorganisation. ... Da kommt der Polizeipräsident und spricht über die wirklichen Probleme, die man sonst gar nicht erfahren würde. Er weiß, er ist in der Loge in einem geschützten Raum und kann hier sein Herz ausschütten.”
Vorgestellt wird Thoma, der Gründungsdirektor von RTL, als derjenige, dessen „Handschrift das deutsche Privatfernsehen in den 80er und 90er Jahren das deutsche Privatfernsehen trug”. Thoma ist unter Freimaurern auch „mit seiner launigen Laudatio auf den Preisträger des Kulturpreises Deutscher Freimaurer Fritz Pleitgen” in Erinnerung.

Heimliche Filmaufnahmen mit versteckter Kamera und deren Ausstrahlung können im Einzelfall durch die Meinungsfreiheit gedeckt sein. So neuerdings ausdrücklich der Europäische Gerichtshofs für Menschenrechte, Az.: 21830-09. Der EGMR rügte, dass vier Journalisten durch ein schweizerisches Strafgericht verurteilt wurden. Die Begründung durch den EGMR: Verstoß gegen Art. 10 Europäische Menschenrechtskonvention, MRK, gerügt wird.
Die Journalisten hatten für die Verbraucherschutzsendung „Kassensturz“ des Schweizer Fernsehens heimlich Versicherungsvertreter gefilmt, um Missstände beim Abschluss von Versicherungsverträgen aufzudecken. Das Gericht hob in seinem Urteil zu Art. 10 insbesondere hervor, dass die Reporter journalistisch sauber gearbeitet und verlässliche und präzise Informationen geliefert hätten. Zudem stufte das Gericht den Eingriff in das Persönlichkeitsrecht des Versicherungsvermittlers als gering ein. Das Gesicht des gefilmten Versicherungsbrokers, so das Gericht, wurde verpixelt und die Aufnahmen waren zudem nicht in seinen Geschäftsräumen hergestellt.

So entschieden hat der Europäische Gerichtshof, Az.: C-257/14. Der EuGH urteilte im Fall einer Klägerin aus den Niederlanden, deren Flug von Quito nach Amsterdam 29 Stunden Verspätung hatte. Begründet wurde die Entscheidung damit, dass die Wartung der Flugzeuge unabhängig von möglichen technischen Problemen in der Verantwortung der jeweiligen Fluggesellschaft liege. Ausgenommen seien jedoch nicht erkennbare Konstruktionsfehler, welche die Flugsicherheit gefährden, Sabotageakte oder Terrorangriffe. Quelle auch euractiv.de

So betitelt die Ausgabe 39/2015 der FREIZEIT REVUE das Rechtsthema der Woche. Weitere Informationen zum Thema finden Sie im FREIZEIT REVUE Ratgeber Recht.

Den Weg weist ein Beschluss des BGH, der aufgrund einer Nichtzulassungsbeschwerde ergangen ist: Az.: II ZR 126/14. Er betrifft einen gesellschaftsrechtlichen Fall. Seine Ausführungen gelten jedoch - auch wenn es der BGH nicht ausdrücklich erklärt - über alle Rechtsgebiete hinweg. Der übereinstimmende Wille der beteiligten Vertragsparteien stellt eine innere Tatsache dar. Er geht dem Vertragswortlaut und einer anderweitigen Auslegung vor. Über den übereinstimmenden Vertragswillen ist Beweis zu erheben, wenn schlüssig behauptet wird, dass die Vertragsparteien ihn zu erkennen gegeben haben oder bestimmte Indizien benannt werden.
Anmerkungen:
1. Es handelt sich im entschiedenen Fall um keine „falsa demonstratio non nocet”. Es wurde nämlich nicht irrtümlich oder absichtlich falsch bezeichnet.
2. Der Beschluss geht nicht darauf ein, wie es sich verhält, wenn für das Rechtsgeschäft gesetzlich die notarielle Form vorgeschrieben ist.

The European Circle berichtet unter Berufung auf welt.de, worauf Sie sich zu juristischen Verfahren einrichten müssen.
„Griechische Gerichte arbeiten heillos ineffizient. Papiere können nicht gefaxt, Gelder nicht überwiesen werden. Anders als in Deutschland gibt es angeblich keine Frist für die schriftliche Urteilsverkündigung. Das lässt viele Verfahren Jahre dauern. Oft gehen mit dem Fall betraute Richter vor Abschluss eines Falls in Rente. In Griechenland seien die Gerichte überlastet, weil einerseits sehr viel geklagt werde und andernfalls die Strukturen nicht zu einer raschen Bearbeitung beitragen. welt.de”
welt.de bildet - mit Übersetzung - das nachfolgende Beispiel ab, also jetzt wird ein Termin für den 19.1.2028 angekündigt.

Hier finden Sie den gesamten Artikel.

Brief des Lehrers an die Eltern: „Ihr Sohn schwatzt im Unterricht zu viel. Bitte mit Unterschrift zurück.” Antwort des Vaters: „Sie sollten erst mal seine Mutter hören. Gezeichnet: Huber.”
Quelle: Playboy 10/2015.

Aus dem neuesten Playboy 10/2015, Witze:
Ein Pferd, eine Kuh, ein Schaf und ein Hund spielen Poker. Das Schaf gewinnt immer. Dagegen ist der Hund schon pleite. Ein Schwein schaut ihnen zu und fragt: „Wieso verliert der Hund denn immer?” - „Ja, er ist leicht zu durchschauen”, verrät das Schaf, „jedes Mal wenn er ein gutes Blatt hat, wedelt er mit dem Schwanz!”