Während der Woche konzentrieren wir uns für unsere Zielgruppe auf das Recht in Wirtschaft und Gesellschaft; am Wochenende auf Unwirtschaftliches bis hin zum Humor. Material finden Sie demnach inbesondere für das Presse-, Äußerungs-, Marken-, Wettbewerbs-, Urheber-, Verkehrsauffassungs-, Forschungs-, Datenschutz-, Nachbarrecht sowie zur Kanzleiorganisation. Humor und Witze würden zwar schon heute Stoff für ein Buch "15 Jahre Humor" bieten, sind jedoch nur zu einem geringen Teil suchfunktionsfähig verfasst.

Der im Jahre 2010 verstorbene Karl-Heinz Wildmoser ist immer noch auch für seine Sprüche als Präsident des TSV 1860 München bekannt. So verpasste er - mehrfach veröffentlicht - Journalisten einen Seitenhieb, als er erkältet war:
„In der Kabine ist es eng. Da kann passieren, dass ich einen Spieler anstecke. Das wäre schlecht. Bei Journalisten ist es nicht so schlimm. Wenn ich da einen anstecke, kommt der nächste.

Der Bundesgerichtshof hat in einer neuen Entscheidung (Az.: I ZR 136/13) ausdrücklich klargestellt, dass nicht nur Presseerzeugnisse im herkömmlichen Sinne in den Schutzbereich des Presserechts fallen, sondern auch „Werbezeitschriften“, die außer Werbung auch unterhaltende Beiträge bringen. Zu ihnen zählen, so das Gericht, beispielsweise Horoskope, Rätsel oder Prominentenporträts. Diese Entscheidung ist unter anderem deshalb wichtig, weil sich auch Herausgeber solcher Publikationen grundsätzlich auf die eingeschränkte Haftung der Presse für wettbewerbswidrige Werbeanzeigen Dritter berufen dürfen. Der Schutzumfang der Pressefreiheit ist allerdings, so der BGH, umso geringer, je weniger die Informationsbedürfnisse der Leser befriedigt werden.
Anmerkungen
In dem vom Gericht entschiedenen Einzelfall hatte ein Verbraucherverband geklagt, bestimmte Anzeigen seien wettbewerbswidrig, weil der Verbraucher aufgrund der konkreten Anordnung des Logos einer Verbraucherorganisation den unzutreffenden Eindruck gewinne, die beworbenen Produkte seinen von dieser Verbraucherorganisation tatsächlich getestet worden.
Bemerkenswert für Nicht-Experten ist aus der Urteilsbegründung noch, dass sich der BGH gegen das Argument des Herausgebers wendet, er stünde unter regelmäßigem Zeitdruck und könne deshalb nicht sämtliche Anzeigen umgehend auf Gesetzesverstöße überprüfen.

So betitelt die Ausgabe 32/2015 der FREIZEIT REVUE das Rechtsthema der Woche. Weitere Informationen zum Thema finden Sie im FREIZEIT REVUE Ratgeber Recht.

Warum Preußen bei Bayern nicht immer beliebt sind. „Abends, ICE, Richtung Berlin. Viele Fahrgäste dösen vor sich hin. Schaffner, ganz Preuße, kommt zur Kontrolle in den Wagen, sieht die Fahrgäste mit geschlossenen Augen: „Meine Damen und Herren, Sie können die Augen wieder öffnen, wir haben soeben Bayern verlassen.”
„Herzlich Willkommen in München - dem roten Herz im schwarzen Kontinent.”
Wenige Tage vor der Bundestagswahl 2002: „Meine Damen und Herren, wir fahren nun ein nach Berlin, Hauptstadt der Bundesrepublik Deutschland. Die Bahn empfiehlt die Wahl der CDU.” „Keine Ironie, kein doppelter Boden; einfach nur eine reine Erzählung.”
„Dieser Zug ist besser als ein Adventskalender. Hier lassen sich alle Türen gleichzeitig per Knopfdruck öffnen.”
Bahn bremst mehrfach abrupt. Zugbegleiter geht nach vorn: „Ich geh' ihm mal die Schnapsflasche wegnehmen!”
„Wenn der Herr ganz hinten durchs Fenster statt durch die Tür winken würde, könnten wir sie schließen und endlich losfahren.”

www.sueddeutsche.de zitiert aus einer Sammlung von Marc Krüger. Einige wenige, teilweise aktualisierte Beispiele:
„Reisende, die sportlich unterwegs sind und nicht zu viel Gepäck haben, sollten den Anschlusszug noch erreichen.”
„Der Zug des Lokführers ist ausgefallen. Er kommt jetzt mit dem Taxi.”
„Ich verabschiede mich von allen Fahrgästen, außer dem, der mir gerade in Weil am Rhein auf die Frontscheibe gespuckt hat.”
Im ICE: „Ich bitte um Gehör: Die 8 Minuten für das Baguette sind um.”
„HSV-Fans haben ohne Ticket in der 1. Klasse nichts zu suchen. Euer Tabellenstand ist schließlich auch nicht erstklassig.”
„Die Weiterfahrt verzögert sich, da ein Mädchen in der Tür steht, weil ihre Freundin sich eine Currywurst holen will.”
„Wegen eines Defekts hat dieser Zug zwei Klimazonen: vorne mollig warm, hinten schockgefrostet.”
„Ich würde Ihnen gerne erzählen, warum wir hier stehen. Aber mir erzählt auch keiner was.”
Eine wichtige Information zu Ihrer Reise mit dem ICE nach Zürich: Sie endet heute in Stuttgart.
„For Anschluss-Connections please listen to the Lautsprecheransagen.”

Fortsetzung morgen an dieser Stelle mit ergänzenden Zuschriften von Zug-Reisenden!

So betitelt die Ausgabe 31/2015 der FREIZEIT REVUE das Rechtsthema der Woche. Weitere Informationen zum Thema finden Sie im FREIZEIT REVUE Ratgeber Recht.

„Solange in Hellas die Transformation zu einem Staat nicht gelingt, dessen Institutionen europäischen Standards genügen, mit einer Verwaltung, die verlässlich funktioniert, mit einer Steuerbehörde, die Steuergelder einzieht und Steuerbetrug bestraft, gibt es keine Hoffnung auf eine nachhaltige Gesundung der griechischen Wirtschaft.
Ein x-ter Kompromiss zu einem 'Weiter so wie bisher', ändert nichts daran, dass Griechenland ein 'failed state' ist, ein gescheiterter, gefallener Staat mit einer schlechten Regierung, die Ideologie der Ernsthaftigkeit vorzieht und offenbar überzeugt ist, dass Konfrontation, Provokation, Ignoranz und Sturheit kluge Strategien zum Erreichen politischer Ziele seien.”
Hervorhebung von dem für diese Homepage Verantwortlichen. Quelle: Geleitwort von Prof. Dr. Thomas Straubhaar, Universität Hamburg, in „Arbeit und Arbeitsrecht, Die Zeitschrift für das Personal-Management”.

"Ihr Hund soll den Briefträger gebissen haben", wirft der Amtsrichter dem Beklagten vor. "Ausgeschlossen", verteidigt sich der, "unser Hund tut keiner Fliege was zuleide!" "Das glaube ich gerne", meint der Richter trocken, "Fliegen sind ja auch flinker als Postboten."
Quelle: Angelehnt an Loeffler, Juristenwitze

Ein Urteil des Landgerichts Berlin (Az.: 63 S 166/14) veranschaulicht, dass man eine Miet-Kündigung auch zur Wissenschaft machen kann. Es erklärt: Eine fristlose Kündigung des Mietverhältnisses wegen Ruhestörung ist nur dann berechtigt, wenn der Mieter zuvor abgemahnt wurde und sein Verhalten nicht geändert hat. Außerdem muss die Abmahnung etwa wegen Lärmstörungen die Störungen nach Art, Ort und Zeit konkret benennen.
Im vom Gericht entschiedenen Fall war der Mieter wegen mehrmaliger Störung der Nachtruhe abgemahnt worden. Diese Abmahnung war nach der Rechtsauffassung des Gerichts völlig ungeeignet. Denn der Mieter konnte aus diesem Schreiben, so das Gericht, überhaupt nicht nachvollziehbar entnehmen, welches Verhalten der Vermieter für vertragswidrig hält. Deshalb gab das Gericht dem Mieter Recht und erklärte die Kündigung für unwirksam.
Das Urteil dehnt die strengen Voraussetzungen auch auf das Kündigungsschreiben aus.
Anmerkung:
Das Urteil geht nicht darauf ein, inwieweit der Mieter über die Abmahnungs- und die Kündigungsgründe deshalb nicht aufgeklärt werden muss, weil er sich die Details doch denken kann.

Das Oberlandesgericht Jena (Az.: 1 U 541/14) stellte neuerdings klar: Nach der Auflösung ihres Girokontos können die ehemaligen Bankkunden verlangen, dass ihr altes Kreditinstitut das vorhandene Restguthaben auf ihr neues Konto überweist, ohne dass hierfür Gebühren anfallen. Denn, so das Gericht, eine Bank ist gesetzlich zur Auszahlung des Restguthabens nach Vertragsende verpflichtet. Klauseln, wonach, wie im vorliegenden Fall, 10,23 Euro für die Übertragung eines Girokontos auf organisationsfremde Kreditinstitute anfallen, sind unwirksam. Eine Barauszahlung ist nach Auffassung des Gerichts nämlich gänzlich unüblich und für den Kunden nicht zumutbar.