Während der Woche konzentrieren wir uns für unsere Zielgruppe auf das Recht in Wirtschaft und Gesellschaft; am Wochenende auf Unwirtschaftliches bis hin zum Humor. Material finden Sie demnach inbesondere für das Presse-, Äußerungs-, Marken-, Wettbewerbs-, Urheber-, Verkehrsauffassungs-, Forschungs-, Datenschutz-, Nachbarrecht sowie zur Kanzleiorganisation. Humor und Witze würden zwar schon heute Stoff für ein Buch "15 Jahre Humor" bieten, sind jedoch nur zu einem geringen Teil suchfunktionsfähig verfasst.
Gilt dann deutsches Recht? Auch deutsches Strafrecht? Das OLG Hamburg (Az. 3 U 218/01) hatte sich mit einer Werbung für Online-Glücksspiele einer österreichischen Firma zu befassen. Das Gericht entschied, dass es nicht auf den Sitz der Firma oder auf den Standort des Servers ankommt. Für die Anwendbarkeit des deutschen Verfahrens- und materiellen Rechts genügt es, so das Gericht, dass das Angebot in Deutschland genutzt werden kann und soll. Nach deutschem Recht braucht man für die Veranstaltung von Glücksspielen eine behördliche Erlaubnis. Im entschiedenen Fall fehlte einer österreichischen Firma die Erlaubnis. Ihr Online-Dienst machte sich deshalb allein schon wegen der Werbung für verbotenes Glücksspiel strafbar. Die vollständige Entscheidung können Sie hier nachlesen.
Ein weiteres Urteil zum Thema haben wir für die Nutzer der von uns betreuten Ratgeber-Dienste eingestellt: Ein Katzenliebhaber konnte sich erfolgreich gegen eine Räumungsklage seines Vermieters wehren. Das Landgericht München I (Az. 14 S 13615/98) entschied, dass wegen einer angeblichen unerlaubten Katzenhaltung ein Mietverhältnis nicht fristlos gekündigt werden kann. Vertraglich darf nicht verboten werden, Kleintiere in einer Mietwohnung zu halten. Eine angebliche Katzenhaarallergie des Vermieters ließ das Gericht nicht gelten. Die Katze wurde nämlich in einer geschlossenen Wohnung gehalten und zufällige Begegnungen mit Katzen lassen sich schlechthin nie vermeiden. In besonderen Härtefällen kann ein Vermieter allenfalls versuchen, die Katzenhaltung mit einer Unterlassungsklage verbieten zu lassen. Das Urteil können Sie hier abrufen.
Heute um 18:00 Uhr Mein schöner Garten Live Video-Chat zum Thema „Lärmende Gartengeräte”. Es referieren Rechtsanwalt Stefan Kining und Rechtsanwalt Kilian Ackermann.
wenn sich der Inlandsbezug dieses Internetauftritts darauf beschränkt, dass bei ihm nur Informationen abgerufen werden können. Wollte man keinen stärkeren Inlandsbezug verlangen, würden Unternehmen weltweit behindert, obwohl dem deutschen Rechteinhaber derart weitreichende Rechte gar nicht zustehen. So entschieden hat das OLG Karlsruhe in einem noch nicht rechtskräftigen Urteil. Az.: 6 U 9/02.
Leser, die ihre Eltern unterhalten, klagen in Anfragen
immer wieder darüber, dass ihre Geschwister nicht für ihre Eltern mitsorgen.
Meist wird um die Beteiligung an den Kosten eines Altenpflegeheimes gestritten.
Im Mittelpunkt des Streites steht häufig, dass ein Unterhaltspflichtiger -
angeblich oder tatsächlich - nichts verdient, seine Familie aber dennoch gut
lebt, weil der Ehegatte des Unterhaltspflichtigen „auf dem Geld sitzt”.
Der
Bundesgerichtshof hat jetzt entschieden:
Schwiegerkinder sind - dies ist
keine Neuigkeit - nur in Extremfällen ausnahmsweise gegenüber den Eltern ihres
Ehegatten unterhaltspflichtig. Deshalb müssen sie - darum ging es vor allem in
dem neuen Urteil - auch keine Auskunft über ihr Einkommen geben. Allerdings kann
sich das Einkommen von Schwiegerkindern auf die wirtschaftlichen Verhältnisse
des unterhaltspflichtigen Abkömmlings auswirken. Lediglich in diesem Rahmen ist
das Einkommen von Schwiegerkindern zu berücksichtigen. Allein deshalb müssen
Schwiegerkinder aber keine Auskunft erteilen. Nur der Abkömmling muss im Rahmen
seiner Auskunftspflicht angeben, wie sich die Einkommensverhältnisse seines
Ehegatten auf seine eigene wirtschaftliche Situation auswirken. Wenn insofern an
ihn beweislich nicht heranzukommen ist, kann sich der zahlende Bruder nicht
erfolgreich an die Ehefrau wenden. Az.: XII ZR 229/00. Die schriftliche
Urteilsbegründung liegt noch nicht vor.
Wer diese Rechtsprechung für
ungerecht hält, dem kann man nur antworten:
Es verhält sich in manchen
Fällen noch schlimmer als Sie denken. Im entschiedenen Fall ist der
unterhaltspflichtige Sohn, der seinen Bruder mit den Kosten für das
Altenpflegeheim im Stich lässt, bei seiner Frau angestellt. Soweit es sich dem
BGH-Urteil entnehmen lässt, steuert dieser verheiratete Bruder nach wie vor
keinen Pfennig zu den Kosten des Altenpflegeheimes bei. Die messerscharfe Logik
der Juristen dieses Senats schreckt so etwas nicht ab. Die Rechtsprechung wird
sich, wenn überhaupt, erst ändern, wenn irgendwann dieser Senat neu besetzt
wird, oder wenn der BGH über einen noch krasseren Fall entscheiden muss. Nur
nebenbei dazu, wie zufällig mitunter Recht gesprochen wird: Wie wohl das Gericht
entschieden hätte, wenn ein Richter dieses Senats seine Mutter allein
unterhalten müsste, nur weil sein Bruder eine so geschickte Konstruktion
gefunden hat und weit besser daherkäme als der Richter?
Wünsche des Arbeitnehmers sind zwar nach dem Gesetz zu berücksichtigen; jedoch nur, soweit keine dringenden betrieblichen Belange entgegenstehen. Als dringende betriebliche Belange sind Betriebsferien anzuerkennen. Rechtliche Grundlage für die Anordnung von Betriebsferien ist das Direktionsrecht des Arbeitgebers. So hat das Landesarbeitsgericht Düsseldorf entschieden. Az.: 11 Sa 378/02. Gegen dieses Urteil wurde Revision eingelegt. Wir werden wieder berichten.
Erst soeben, am 4. Mai hatten wir berichtet, dass sich das
Opt-in-Prinzip durchgesetzt hat: Grundsätzlich darf nur mit vorheriger
Zustimmung des Adressaten mit E-Mails geworben werden.
Diese Rechtslage
wurde auch schon auf Informations-E-Mails politischer Parteien ausgedehnt.
Nach einem Urteil des LAG Schleswig-Holstein sind dagegen bei der Werbung
von Gewerkschaftsmitgliedern per E-Mail für jeden Fall „die grundrechtlich
geschützten Positionen gegeneinander abzuwägen, nämlich das
koalitionsspezifische Interesse von Gewerkschaften Mitglieder zu werben auf der
einen Seite und die wirtschaftliche Betätigungsfreiheit des Abeitgebers, die
insbesondere bei einer Störung des Arbeitsablaufs und des Betriebsfriedens
berührt wird, auf der anderen Seite”. Az.: 6 Sa 562/99.
Die Arbeitsgerichte
können demnach de facto nach ihren eigenen Vorstellungen urteilen. Im
konkreten Fall hat das Gericht sogar einen Weg gefunden, nicht einmal abwägen zu
müssen. Gestritten wurde um eine Abmahnung. Ein stellvertretender
Betriebsratsvorsitzender, ein Mitglied der IG-Metall, hatte an 350 Mitarbeiter
eine E-Mail geschickt. Das Gericht urteilte, die Abmahnung sei schon deshalb
rechtswidrig, weil der Arbeitgeber in der Abmahnung nicht dargelegt hätte, warum
nach der Abwägung in diesem Einzelfall ein E-Mail-Werbung unzulässig gewesen
sei.
Arbgeitgeber und Arbeitnehmer werden nicht hoffen dürfen, dass aufgrund
der neuen Entwicklung im EU-Recht das Arbeitsrecht wenigstens in diesem Bereich
etwas einfacher werden könnte.
Das wird morgen der FOCUS melden. Die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt hat das Verfahren an die Staatsanwaltschft zurückgegeben, nachdem diese zuvor keinen Anfangsverdacht erkennen konnte, Kirch jedoch Beschwerde einlegte und zwei Rechtsgutachten präsentierte. Hintergrund ist die bekannte öffentliche Interview-Äußerung Breuers mit der negativen Einschätzung zur Liquidität der Kirch-Gruppe.
Dieses Verfahren interessiert nicht nur wegen der finanziellen Folgen für
Kirch und die medienpolitische Zerschlagung eines für Deutschland herausragenden
und so wichtigen Lebenswerks. Es betrifft vor allem die Grundsatzfrage, ob
Breuer für den Verfall einer verantwortungsbewussten Politik der Banken steht,
und ob die Banken ihre Wirtschaftsethekik geändert und dadurch einer
funktionierenden Wirtschaft die Grundlage entzogen haben.
Rechtliche Basis
der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen bildet allerdings nur das
Kreditwesengesetz. Mehr hat das deutsche Recht, obwohl sonst alles und jedes
geregelt wird, nicht zu bieten.
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