Während der Woche konzentrieren wir uns für unsere Zielgruppe auf das Recht in Wirtschaft und Gesellschaft; am Wochenende auf Unwirtschaftliches bis hin zum Humor. Material finden Sie demnach inbesondere für das Presse-, Äußerungs-, Marken-, Wettbewerbs-, Urheber-, Verkehrsauffassungs-, Forschungs-, Datenschutz-, Nachbarrecht sowie zur Kanzleiorganisation. Humor und Witze würden zwar schon heute Stoff für ein Buch "15 Jahre Humor" bieten, sind jedoch nur zu einem geringen Teil suchfunktionsfähig verfasst.

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof München hat in einem Urteil mit dem Az. 11 BV 14.2738 entschieden:
Fast jeder, der seinen Führerschein wegen Trunkenheit am Steuer verliert, muss in Zukunft damit rechnen, zum sogenannten Idiotentest zu müssen – egal, wie viel oder auch wenig Alkohol er im Blut hatte. Das gelte auch, so das bayerische Gericht, wenn der Fahrer zum ersten Mal erwischt werde. Dieses bayerische Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig. Der VGH hat die Revision zugelassen. Die Frage, ob schon nach der ersten Trunkenheitsfahrt ein Idiotentest fällig wird, ist umstritten. In den meisten Bundesländern wird die MPU bei Ersttätern erst ab einem Schwellenwert von 1,6‰ angeordnet. Nur wenige Länder wie Baden-Württemberg, Berlin und jetzt auch Bayern handhaben dies strenger. Der ADAC teilt mit, dass 40% der Fahrer bei der MPU durchfallen. Es wird glaubwürdig erzählt, dass es bei den Medizinisch Psychologischen Untersuchungen rauh zugehen kann. Zwar bereiten sich die meisten vor. Aber dann dennoch 40 % Idioten, ist dann wohl doch verdächtig viel. Redaktion beck-aktuell, Verlag C.H.BECK, 14. Dezember 2015 (dpa)

Anmerkungen
Kafkas Eltern entstammten bürgerlichen jüdischen Kaufmannsfamilien. Kafka war nach juristischer Ausbildung und nach einer juristischen Promotion erfolgreich in der „Arbeiter-Versicherungs-Anstalt für das Königreich Böhmen in Prag” tätig.
Zu seinem Broterwerb, wie er seine Tätigkeit nannte, meinte er: „Über die Arbeit klage ich nicht so, wie über die Faulheit der sumpfigen Zeit ... und das Warten auf die letzte Arbeitsminute als Sprungbrett der Lustigkeit... Mein Dienst ist lächerlich und kläglich leicht. Ich weiß nicht, wofür ich das Geld bekomme.“ Literarisch beeinflusst hat dieser Dienst bei der Versicherungsgesellschaft Kafka aber natürlich doch.
Schon Rainer Maria Rilke urteilte über den damals noch wenig bekannten Kafka in einem Brief an Kurt Wolff vom 17.2.1922: „Ich habe nie eine Zeile von diesem Autor gelesen, die mir nicht auf das Eigentümlichste mich angehend oder erstaunend gewesen wäre.” Max Brod, Freund und Nachlassverwalter hatte nach Kafkas Tod (1924) gegen ein von Kafka verfügtes Veröffentlichungsverbot für die Publikation des Werkes gesorgt.
„kafkaesk” wird heute allgemein ein unergründliches Gefühl der Bedrohung, der Unsicherheit oder des Ausgeliefertseins bezeichnet. Als wichtigste Beispiele werden die Protagonisten aus Kafkas (unvollendeten) Werken, wie „Das Schloss“ und „Der Prozess“, aufgeführt. Diese Werke gehören heute zur Weltliteratur. Die Protagonisten als Leit- und Kontrastbilder fühlen sich einer undurchschaubaren und unerreichbaren Bürokratie ausgeliefert. Die Fachwelt ist sich einig: Kafkas Werk ist geprägt von undurchschaubaren Beziehungen, Verwicklungen und unklaren Strukturen der Personen oder Orte.
Franz Kafka, dessen Muttersprache deutsch war, ist in Prag in der ersten Reihe des Neuen Jüdischen Friedhofs bestattet. Wenn Sie (wie der Verf. dieser Zeilen) versuchen wollen, das Judentum zu verstehen, sollten Sie auch den Alten Jüdischen Friedhof besuchen und sich einige Stunden Zeit und Ruhe schenken. Bereuen werden Sie ebenso nicht einen Besuch in dem verhältnismäßig kleinen Kafka-Museum in Prag.
Weltruhm erlangte Kafka mit seinem Werk nach 1945 über USA und Frankreich, in den 50er-Jahren dann auch im deutschsprachigen Raum. Im Schrifttum wird aufgeführt, dass Kafkas Bekanntheit bis in das triviale Alltagsleben Eingang gefunden hat, wie durch den Werbeslogan „Ich trinke Jägermeister, weil ich Kafkas Schloss nicht geknackt habe“.

Ein gestern bekannt gegebener Beschluss des Bundesverfassungsgerichts bringt es ans Licht. Das BVerfG hat soeben einer Richterin in einem Konkurrentenstreit um die Beförderung am Bundessozialgericht vorläufig in einem Eilverfahren Recht gegeben. BVerfG Az.: 2 BvR 1461/15.
Die Beschwerdeführerin ist seit 2006 Richterin am Bundessozialgericht. Im August 2012 wurden drei Stellen für Vorsitzende Richter ausgeschrieben, auf die sich die Beschwerde führende Richterin und drei weitere Personen bewarben. Die Bundesministerin für Arbeit und Soziales entschied nach einem Gespräch mit dem BSG-Präsidenten, zunächst nur zwei der drei ausgeschriebenen Stellen zu besetzen. Die Beschwerde führende Richterin blieb unbeachtet. Sie erhob schließlich Verfassungsbeschwerde.
Das BVerfG hat beanstandet, dass das Ministerium seine Auswahlentscheidung nicht hinreichend dokumentiert hat. Es könne der Beschwerdeführerin nicht zugemutet werden, so das BVerfG, die Auswahlentscheidung ihres Dienstherrn gewissermaßen "ins Blaue hinein" in einem gerichtlichen Eilverfahren angreifen zu müssen, um erst in diesem beschleunigt betriebenen Verfahren die tragenden Auswahlerwägungen zu erfahren.

FREIZET REVUE 51/2015, Humor:
Treffen sich zwei Freundinnen beim Stadtbummel. „Dein Mann sieht mit dem neuen Wintermantel richtig gut aus”, flüstert die eine der anderen ins Ohr. „Das ist kein neuer Mantel”, flüstert die andere, „sondern ein neuer Mann!”

Humor aus der FREIZET REVUE 51/2015:
Der kleine Bruno beschwert sich kurz vor Weihnachten bei seinem Freund: „Ich wünsche mir so sehr einen Hund, aber meine Eltern wollen einfach keinen Hund im Haus.” - „Du bist ja doof. Wünsche Dir ein Schwesterchen. Dann bekommst Du einen Hund!”

Wir weisen an dieser Stelle möglichst oft auf neue Entscheidungen zur Kanzleiorganisation und zu Wiedereinsetzungsanträgen hin. Gestern hat der BGH unter dem Az.: VI ZB 38/13 wörtlich bekannt gegeben:
Wenn das Berufungsgericht einer anwaltlichen Versicherung im Verfahren der Wiedereinsetzung keinen Glauben schenkt, muss es den Antragsteller darauf hinweisen und ihm Gelegenheit geben, entsprechenden Zeugenbeweis anzutreten (vgl. BGH, Beschlüsse vom 24. Februar 2010 - XII ZB 129/09, FamRZ 2010, 726 Rn. 10 und vom 17. Januar 2012 - VIII ZB 42/11, WuM 2012, 157 Rn. 8).