Während der Woche konzentrieren wir uns für unsere Zielgruppe auf das Recht in Wirtschaft und Gesellschaft; am Wochenende auf Unwirtschaftliches bis hin zum Humor. Material finden Sie demnach inbesondere für das Presse-, Äußerungs-, Marken-, Wettbewerbs-, Urheber-, Verkehrsauffassungs-, Forschungs-, Datenschutz-, Nachbarrecht sowie zur Kanzleiorganisation. Humor und Witze würden zwar schon heute Stoff für ein Buch "15 Jahre Humor" bieten, sind jedoch nur zu einem geringen Teil suchfunktionsfähig verfasst.

Das OLG Frankfurt am Main hat gegen YouTube und Google entschieden, dass diese bei einer Urheberrechtsverletzung die E-Mail-Adresse der Nutzer offenbaren müssen. Urteil vom 22.8.2017, Az. 11 U 71/16. Die Telefonnummer und die zugewiesene IP-Adresse dürfen dagegen geheim bleiben.

Bei Klagen nach §§ 1, 8 Abs. 1 Nr.1 UKlaG muss der Klageantrag die beanstandeten Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Wortlaut enthalten, anderenfalls ist die Klage unzulässig. So der BGH in einem nun von ihm bekannt gegebenen Urteil vom 25.7.2017, Az. XI ZR 260/15.

Solche Schäden können bei Überschwemmungen bekanntlich hoch sein. Eigentümer von baumbestandenen Grundstücken haften jedoch nur unter besonderen Umständen für Rückstauschäden, die durch Wurzeleinwuchs in Abwasserkanäle entstehen. So der Bundesgerichtshof in einem Urteil vom 24.8.2017, Az. III ZR 574/16.

Die Passagiere rennen aufgeregt an Deck und schreien: „Das Schiff geht unter!” Nur ein Mann sitzt mit grünem Gesicht seekrank in einer Ecke und meint erleichtert: „Gott sei Dank!”

Der Bundesgerichtshof hat gestern erneut einen - am 18. Juli 2017 verkündeten - Beschluss, Az. VI ZR 52/16 mit einem Leitsatz zur Kanzleiorganisation veröffentlicht.

Wie schnell sich neue Sachverhalte, neue Ausdrücke und neue Rechtsfragen ergeben, veranschaulicht ein Urteil des LAG Düsseldorf vom 29.8.2017, Az.: 14 Sa 334/17.

Nun wird auch in Indien ein Persönlichkeitsrecht als Grundrecht anerkannt. Indiens Oberster Gerichtshof hat am 24.8.2017 ein „Recht auf Privatsphäre” zu einem Grundrecht erklärt. Gerade auch in Indien wird sich die Rechtsprechung erst nach und nach entwickeln.

Der Bundesgerichtshof urteilt enger als viele Markeninhaber annehmen werden. Wer seine Marke modernisiert, kann sich schaden. So in einem gestern bekannt gegebenen Urteil Az. I ZB 6/16 vom 11. Mai 2017 mit diesem Leitsatz 2:

Wenn Sie eine TAN in einem Telefongespräch weitergeben, handeln Sie grob fahrlässig, meint die Rechtsprechung. Die Bank ist bei grober Fahrlässigkeit nicht verpflichtet, Ihnen anschließend über Phishing ergaunertes Geld zu erstatten. So entschieden hat das Amtsgericht München in einem jetzt bekannt gegebenen Urteil vom 5.1.2017 (Az.: 132 C 49/15).

Auch nach 20 Jahren dürfen Sie nicht die Nerven verlieren. Vielleicht wohnt keiner der Richter neben einem Brunnen. Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg zeigte in einem Beschluss vom 16.02.2017 - 10 S 1878/16 - kein Erbarmen.