Während der Woche konzentrieren wir uns für unsere Zielgruppe auf das Recht in Wirtschaft und Gesellschaft; am Wochenende auf Unwirtschaftliches bis hin zum Humor. Material finden Sie demnach inbesondere für das Presse-, Äußerungs-, Marken-, Wettbewerbs-, Urheber-, Verkehrsauffassungs-, Forschungs-, Datenschutz-, Nachbarrecht sowie zur Kanzleiorganisation. Humor und Witze würden zwar schon heute Stoff für ein Buch "15 Jahre Humor" bieten, sind jedoch nur zu einem geringen Teil suchfunktionsfähig verfasst.

„Ein zehn Jahre verheiratetes Paar sitzt an einem lauen Abend auf der Terrasse, trinkt einen guten Wein und genießt die Aussicht. Plötzlich sagt die Ehefrau: 'Ich liebe dich.' Der Mann ist ganz erstaunt, weil er das schon lange nicht mehr gehört hat und fragt vorsichtig: 'Bist du es Schatz, oder ist es der Wein, der aus dir spricht?' Antwortet die Frau: 'Ich bin es selbstverständlich. Allerdings meinte ich den Wein.' ”
Playboy, Oktoberheft 2011.

Frei nach dem bayerisch-türkischen Kabarettisten Django Asül:
„Auf alle Fälle [steht das Oktoberfest für soziale Gleichheit]. Dort vermischen sich die sozialen Schichten wunderbar. Nach zwei Maß verwischen auch intellektuelle Grenzen. Da reden alle nur noch Blödsinn.”
Interview im Oktoberheft des Playboy.

„Der Anwalt spricht seinen hoch musikalischen Mitarbeiter Johannes - Mitglied mehrerer Orchester und Chöre - an: Sie müssen bitte unbedingt meinen Gesangsverein verstärken. So was haben Sie noch nicht erlebt: Kartenspielen, Billardspielen, Witze am laufenden Band - Sie können doch so herrlich lachen und natürlich wird dazu gut getrunken!' Wundert sich Mitarbeiter Johannes: 'Ja, und wann wird gesungen?' - 'Immer auf dem Heimweg!' ”
Frei nach dem neuen Playboy.

„Ein Mann wird kurz nach Mitternacht von der Polizei angehalten und gefragt, wohin es denn gehe. Antwortet der Mann: 'Ich bin auf dem Weg zu einem Vortrag über die Auswirkungen des Alkoholmissbrauchs auf den menschlichen Körper'. Der Polizist sagt: 'Wirklich? Und wer wird zu dieser späten Stunde einen Vortrag zu diesem Thema halten?'. Der Mann: 'Meine Frau'.”
Erscheint im Oktoberheft des Playboy 2011

So betitelt die neue Ausgabe - 37/2011 - der FREIZEIT REVUE das Rechtsthema der Woche. Weitere Informationen zum Thema finden Sie im FREIZEIT REVUE Ratgeber Recht.

Mit seinem Urteil Az.: 6 U 4127/10 hat das Oberlandesgericht die Rechtsprechung der beiden dortigen Wettbewerbssenate bestätigt. Nach ihr fehlt einem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung die Dringlichkeit – und somit ein Verfügungsgrund – , wenn er später als einen Monat seit Kenntnis von den maßgeblichen Umständen eingereicht wurde. Aus den Urteilsgründen:
„Nach der Rechtsprechung beider mit Verfahren des gewerblichen Rechtsschutzes befasster Senate des OLG München ist (…) ein Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung nicht mehr als dringlich anzusehen, wenn nach Kenntnis des zu beanstandenden und aus objektiver Sicht erfolgversprechend mit gerichtlicher Hilfe zu verfolgenden Verhaltens bzw. sich diesbezüglich aufdrängender Umstände in Kenntnis des dafür Verantwortlichen bis zur Antragstellung bei Gericht ein Zeitraum von mehr als einem Monat vergangen ist.“
Anmerkung: Die Anwendung dieser „starren“ Monatsfrist durch die Münchener Gerichte wird teilweise kritisiert, weil sie den konkreten Umständen des Einzelfalls nicht ausreichend Rechnung trage. Alle anderen Gerichte billigen – umstandsabhängig – Zeiträume von sechs Wochen bis zu drei Monaten zu, innerhalb derer der Anspruchsteller den Eilantrag anspruchserhaltend einreichen kann.

Nach der neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. unseren Eintrag vom 02.06.2010) führt die völlige oder teilweise Unzulässigkeit einer Textberichterstattung nicht dazu, dass ein mit dem Text veröffentlichtes Bild von der Rechtswidrigkeit „infiziert“ wird, wenn es anlässlich eines zeitgeschichtlichen Ereignisses aufgenommen wurde, über das (auch) berichtet wird.
Das Oberlandesgericht Hamburg hat nun mit einem Urteil: 7 U 39/11 ergänzend einen anderen Sachverhalt beurteilt, nämlich:
Es hat untersagt, ein Bildnis zu veröffentlichen,
-- welches eine Begleiterin zwar bei einem öffentlichen Ereignis zeigt, nämlich gemeinsam mit einem Politiker beim Sommerfest des Bundespräsidenten,
-- das aber nur einen Bericht illustriert, der sich mit einer den Politiker betreffenden „Flugreisen-Affäre“ befasste.
Das Bild selbst enthielt keine Hinweise auf das Ereignis, zu dem es entstanden ist.
Zur Rechtmäßigkeit verholfen hat auch nicht der Gedanke, dass die Begleiterin doch in die Aufnahme eingewilligt hatte. Die Begründung;
Die Einwilligung der Abgebildeten – so das Gericht – beziehe sich zwar auf eine Veröffentlichung des Bildes anlässlich eines Ereignisses, erstrecke sich aber nicht auf Veröffentlichungen in anderem Zusammenhang und sei es im Zusammenhang mit einem anderen Ereignis. Über das Ereignis „Sommerfest“ werde aber eben nicht berichtet. Eine Einwilligung zu einer Veröffentlichung über das Ereignis „Flugreisen-Affäre“ fehle hingegen.
Anmerkung: Der Unterlassungsanspruch hätte vermieden werden können, wenn in den Artikel das zeitgeschichtliche Ereignis, an welchem die Begleiterin teilgenommen hat, einbezogen worden wäre. Dazu hätte es nach dem gegenwärtigen Stand der Rechtsprechung ausgereicht, das Foto entsprechend zu untertiteln – etwa mit der Bildunterschrift „…. hier mit dem Politiker während des Sommerfestes beim Bundespräsidenten auf Schloss Bellevue“.

Der heftig schielende Anwalt sitzt drei Mandanten gegenüber. Anwalt zum ersten Mandanten gewandt: „Wie ist Ihr Name?“ Der zweite Mandant antwortet: „Müller!“ Anwalt zum zweiten Mandanten gewandt: „Sie habe ich doch nicht gefragt!“ Antwortet der Dritte: „Ich hab auch gar nichts gesagt!“

Ein Russe, ein Kubaner, ein Ami und ein Anwalt sitzen im Zug.
Der Russe holt eine Flasche Wodka aus der Tasche, trinkt einen Schluck und sagt: „Wir haben in Rußland den besten Wodka der Welt. Und wir haben soviel davon, daß wir ihn wegkippen können.“ Er öffnet das Fenster und wirft die Flasche hinaus. Die anderen sind beeindruckt.
Da holt der Kubaner eine Schachtel Havannas aus der Tasche, nimmt eine, beginnt zu rauchen und sagt: „Wir haben in Kuba die besten Zigarren der Welt und wir haben soviel davon, daß wir sie wegwerfen können.“ Er öffnet das Fenster und wirft die Schachtel hinaus. Die anderen sind beeindruckt.
Da steht der Amerikaner auf, öffnet das Fenster und wirft den Anwalt hinaus.

„Die Frau besucht ihren Mann im Gefängnis: 'Wie kommst du denn finanziell zurecht?' erkundigt er sich besorgt. 'Vorläufig ganz gut. Die nächsten drei Jahre kann ich noch von der Belohnung leben, die auf dich ausgesetzt war!' ”
Nach GLÜCKS REVUE 36/11.