Während der Woche konzentrieren wir uns für unsere Zielgruppe auf das Recht in Wirtschaft und Gesellschaft; am Wochenende auf Unwirtschaftliches bis hin zum Humor. Material finden Sie demnach inbesondere für das Presse-, Äußerungs-, Marken-, Wettbewerbs-, Urheber-, Verkehrsauffassungs-, Forschungs-, Datenschutz-, Nachbarrecht sowie zur Kanzleiorganisation. Humor und Witze würden zwar schon heute Stoff für ein Buch "15 Jahre Humor" bieten, sind jedoch nur zu einem geringen Teil suchfunktionsfähig verfasst.
Themen sind u.a.: Die Wahl der Sprecherin; Wahl der Mitglieder für die neu eingeführten Beschwerdekammern 1 und 2 sowie des Beschwerdeausschusses Redaktionsdatenschutz; ausdrücklicher Schutz der Gruppe behinderter Menschen im Pressekodex; Umsetzung der EU-Insider-Richtlinie; Einführung eines § 201a Strafgesetzbuch für Bildaufnahmen; Beschwerde des BGH-Präsidenten gegen eine Zeitung; neue Initiative zum Zeugnisverweigerungsrecht.
Mit einem Zitat aus der morgen neu erscheinenden Ausgabe des FOCUS lässt sich oft überzeugend argumentieren:
„Es ist so, als wollte man in England von Links- auf Rechtsverkehr umstellen, aber weil man sich das nicht zutraut, erst mal nur für Lastwagen”, so der sächsische Ministerpräsident Georg Milbradt zum - seiner Ansicht nach halbherzigen - Steuerkonzept der CSU.
Nun liegen bereits vier Urteile des Bundesgerichtshofs aus der jüngsten Zeit zu störenden Bäumen vor.
Nach dem neuesten Urteil muss ein Eigentümer einen Baum entfernen. Im entschiedenen Fall wurde um eine Fichte gestritten. Diese Fichte war zu nah an die Grenze gepflanzt worden. Bei erhöhtem Winddruck verursachte sie Risse an der Nachbargarage.
Wir stellen Ihnen dieses Urteil hier ins Netz. Den vom BGH formulierten Leitsatz haben wir um weitere Leitsätze ergänzt. Az.: V ZR 98/03.
Allein schon dieses Nachbarrecht zu störenden Bäumen ist eine Wissenschaft für sich. Wenn Sie ein Problem lösen müssen, kommen Sie nicht darum herum, die vorhandenen Entscheidungen zu studieren. Hier finden Sie die drei weiteren neuen BGH-Urteile Az.: V ZR 99/03, Az.: V ZR 102/03 und Az.: V ZR 319/02.
Zusätzliche Informationen zum Thema finden Sie auch in dem von uns betreuten "mein schöner Garten Ratgeber Recht". Beispielsweise eine Übersicht über die Bestimmungen zu Pflanzenabständen in den einzelnen Bundesländern und weiterführende Informationen mit Beispielsfällen zum Thema. Flankierend könnte Sie auch das Thema "Wer haftet bei Sturmschäden?" interessieren.
Hier können Sie das heute erlassene Urteil mit Leitsätzen nachlesen. Az.: 1 BvR 2378/98 und 1 BvR 1084/99.
Das Bundesverfassungsgericht hat mehr Regelungen für verfassungswidrig erklärt als gemeinhin erwartet worden ist. Der Gesetzgeber muss die beanstandeten Bestimmungen bis spätestens 30. Juni 2005 korrigieren.
Am tiefsten greift das Urteil mit dieser Aussage:
Es ist zu vermuten, dass Gespräche mit engsten Vertrauten in der privaten Wohnung zum Kernbereich privater Lebensgestaltung gehören. Wer in diesen Kernbereich eindringt, verletzt die unanantastbare Menschenwürde. Ein Eingriff in diesen Kernbereich lässt sich selbst mit Abwägungskriterien nicht rechtfertigen.
Man braucht kein Hellseher zu sein, um vorhersagen zu können, dass auch die aufgrund des Urteils korrigierten Regelungen die vielfach beklagten Missbräuche nicht werden verhindern können.
So betitelt die heute neu erschienene Ausgabe - 11/2004 - der FREIZEIT REVUE das Rechtsthema der Woche. Weitere Informationen zum Thema finden Sie in dem von uns rechtlich betreuten FREIZEIT REVUE Ratgeber Recht.
Der Bundesgerichtshof hat sich in einem neuen Beschluss vom 22. Januar 2004 (Az. V ZB 51/03), wie zuletzt das OLG Schleswig (Beschluss vom 8.9.2003, Az. 2 W 103/03 und Beschluss vom 12.2.2003, Az. 2 W 217/02), mit Parabolantennen ausländischer Miteigentümer befasst und an der bisherigen Tendenz festgehalten: Parabolantennen können zwar generell von den Miteigentümern der Wohnungseigentümergemeinschaft verboten werden. Ein Mehrheitsbeschluss reicht hierzu allerdings nicht aus. Die Eigentümer müssen einstimmig beschließen.
Ein generelles Verbot kann aber im Einzelfall dennoch unwirksam sein; - vor allem wenn ausländische Eigentümer oder Mieter betroffen sind. Es muss zwischen - einerseits - dem nachteiligen optischen Gesamteindruck der Wohnanlage mit einer auf dem Balkon einer Eigentumswohnung aufgestellten Parabolantenne und andererseits dem besonderen Informationsinteresse des ausländischen Wohnungseigentümers oder Mieters abgewogen werden.
Selbst bei einem vorhandenen Kabelanschluss kann das besondere Informationsinteresse für eine Parabolantenne überwiegen, so der Bundesgerichtshof. Den Beschluss vom 22. Januar 2004 können Sie hier nachlesen.
Aber Vorsicht: Obwohl nun schon verhältnismäßig viele Entscheidungen erlassen worden sind, und obwohl sich die Tendenz der Rechtsprechung klar abzeichnet, können im Einzelfall doch Fragen offen sein. Schwierigkeiten können sich im Einzelfall schon deshalb ergeben, weil, wie erwähnt, stets abgewogen werden muss. Zu vertiefen sind noch Fragen wie: Inwieweit macht es einen Unterschied, ob die Parabolantenne nur aufgestellt oder am Haus befestigt wird? Ist wesentlich, ob das Haus über eine Gemeinschaftsparabolantenne oder über einen Breitbandkabelanschluss verügt, und ob ungewiss ist, ob und wann ein solcher Anschluss verlegt werden wird? Wie wird das Kabel in die Wohnung gebracht? Ist erheblich, ob ein Wohnungseigentümer selbst die Parabolantenne nutzen will oder sein Mieter?
Unter der Überschrift „Türkei” schreibt Harald Schmidt in seiner heute im neuen FOCUS erscheinenden Kolumne:
„Wenn wir unsere Emotionen ein wenig an die lange Leine nehmen, entdecken wir kaum ein Land, das wir uns nicht in der EU wünschen. Sibirien zum Beispiel, mit seinem spannenden (ein absolutes Must-Wort) Klima, seinen Bodenschätzen und dem Zugang zum Pazifik. Brasilien! Samba, Fußball, Zuckerhut! Verheugen soll noch heute ein Beitrittsformular an den Amazonas faxen! Schon bei der EM in Portugal könnten Ronaldo & Co. mit dabei sein.....Wir rufen es von den Bergen: Europa ist nicht länger eine geographische Frage, sondern ein mentaler Zustand. Völker der Welt, kommt nach Europa!”
Hinter Web-Seiten mit Hilfen für Schüler werden oft Dialer-Programme versteckt; - berichtet der FOCUS in seiner Ausgabe von morgen, 10/2004. Gewarnt wird vor allem vor den Seiten von „hausaufgaben.de”, „schulstadt.de”, „referate.ag” sowie „blitze.de”, „erdbeben.de” und „naturkatastrophen.de”.
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