Während der Woche konzentrieren wir uns für unsere Zielgruppe auf das Recht in Wirtschaft und Gesellschaft; am Wochenende auf Unwirtschaftliches bis hin zum Humor. Material finden Sie demnach inbesondere für das Presse-, Äußerungs-, Marken-, Wettbewerbs-, Urheber-, Verkehrsauffassungs-, Forschungs-, Datenschutz-, Nachbarrecht sowie zur Kanzleiorganisation. Humor und Witze würden zwar schon heute Stoff für ein Buch "15 Jahre Humor" bieten, sind jedoch nur zu einem geringen Teil suchfunktionsfähig verfasst.
Im Volltext liegt noch kein Urteil vor. Aber nach einer Pressemitteilung Nr. 68/06 gab das BAG mit sechs Entscheidungen seine Domino-Theorie auf.
Bislang hatte das BAG sämtliche Kündigungen für rechtsunwirksam erklärt, wenn auch nur einem Mitarbeiter nicht gekündigt wurde, weil bei ihm die Punktzahl falsch ermittelt worden war.
Nun gilt: War dem klagenden Mitarbeiter auch bei richtiger Aufstellung der Rangliste zu kündigen, so ist diese Kündigung rechtswirksam.
Anmerkung: Der rechtsmethodische Grundsatz der Gleichbewertung des Gleichsinnigen unterstützt nun zusätzlich das ohnehin grundsätzlich geltende Kausalitätsprinzip auch bei allen anderen arbeitsrechtlichen Fragen. Eine Unregelmäßigkeit soll nicht mehr jedem zugute kommen. Geurteilt wird vielmehr individuell nach der Kausalität.
Ein Porträt und ein Interview, die Sie wohl von Anfang bis Ende lesen werden. Einige Sätze aus dem morgen erscheinenden FOCUS:
„In der Schule, wo er anfangs brillierte, konnte er sich in der sechsten Stufe nur noch in die Rolle des Klassenclowns retten. Deshalb leisteten sich die besorgten Eltern - der Vater war ein erfolgreicher Anwalt - für ihr unterfordertes Kind nun die Lakeside School ... Die Lakeside School ermöglichte den Schülern den Zugang zu Computern ...
Bill brachte sich selbst das Programmieren bei und schlich sich oft auch mitten in der Nacht ins Schulgebäude - nur um festzustellen, dass sein zwei Jahre älterer Freund Paul Allen schon am Terminal saß. ...
Im Herbst 1973 schrieb er sich in Harvard ein, um Jura zu studieren. Doch glücklich wurde er dort nicht. Oft saß er deprimiert in seinem Zimmer und fragte sich, was er mit seinem Leben anfangen sollte. ...Der Anwaltssohn brach die Uni ab und gründete mit seinem Freund Allen die Firma Micro-soft (der Bindestrich im Namen, der sich aus 'Microcomputer' und 'Software' zusammensetzte, fiel später weg. ... Die Frage, ob er glaube, Träger einer Mission zu sein, beantwortete Gates später unmissverständlich mit ja. ..
'Wer denkt, dass ich weniger arbeite, nur weil ich geheiratet habe, irrt sich', so Gates.
Ein besonderes Faible hat Gates für die Produkte aus dem Stuttgarter Stadtteil Zuffenhausen ...”
So betitelt die neue Ausgabe - 46/2006 - der FREIZEIT REVUE das Rechtsthema der Woche. Weitere Informationen zum Thema finden Sie im FREIZEIT REVUE Ratgeber Recht.
Ein dogmatisch hoch interessantes Urteil hat das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg gefällt. Ein Mitarbeiter war verantwortlich dafür, dass von einer Mitarbeiterin Mietentgelte nicht eingezogen worden sind. Von der Mitarbeiterin verlangte der Arbeitgeber nichts, nachdem bekannt wurde, dass die Mitarbeiterin keine Miete zahlte. Er verlangte von der Mitarbeiterin schon deshalb nichts, weil er annahm, die Mitarbeiterin sei guten Glaubens von der Unentgeltlichkeit ausgegangen.
Das LAG gelangte in seinem Urteil Az.: 2 Sa 1110/05 zu dem Ergebnis, dass dem Arbeitgeber auch Ansprüche gegen die Mitarbeiterin zustanden und führte zur Aufteilung des Schadens aus:
„Nach Ansicht der Kammer ist die Entscheidungsfreiheit des Arbeitgebers jedoch aufgrund der im Arbeitsverhältnis bestehenden Fürsorgepflicht eingeschränkt ... Haben mehrere Arbeitnehmer einen Schaden verursacht, muss der Arbeitgeber insbesondere unter Berücksichtigung des Verursachungsbeitrags und des Verschuldens prüfen, welchen Arbeitnehmer er auf welchen Anteil des Schadens in Anspruch nehmen will. ..”.
Der Klägerin wurde fristlos gekündigt. Die Tageseinnahmen, die in einem Tresor aufzubewahren waren, sind verschwunden. Die Kägerin war eine von jedenfalls drei Mitarbeiterinnen, die zeitweise den Tresorschlüssel in Besitz hatten.
Das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg urteilte, Az. 2 Sa 123/05:
„Da auch die Beklagte von einer Mittäterschaft der drei Mitarbeiterinnen der Beklagten nicht ausgeht und nicht dargetan hat, steht nur fest - wenn man den Vortrag der Beklagten als wahr unterstellt, dass nur drei Mitarbeiterinnen Zugang zum Tresorschlüssel gehabt haben - dass eine der drei Mitarbeiterinnen die Tageseinnahmen entwendet hat. Damit besteht für eine Täterschaft der Klägerin ein Verdachtsgrad von 33,3 %. Ein Verdachtsgrad in dieser Höhe ist weder stark, schwerwiegend, noch dringend und rechtfertigt keine außerordentliche Verdachtskündigung.”
Harald Schmidt im FOCUS von morgen unter der Überschrift: „Winterreifen”:
"Gelegenheit, eines der wichtigsten Worte des aktuellen Sprechs zu benutzen: zeitnah. Der Kfz-Nutzer sollte zeitnah seine Winterreifen ordern. Am besten gestern. Entschleunigung (eine weitere In-Vokabel) wäre hier fehl am Platz. Sicher, wenn alle für den Winter bestens gerüstet sind, geht wieder ein Stück Charme verloren. Lässigkeit (Top-Wort) und Entspanntheit (ohne diesen Begriff kein aktuelles Schauspielerinnenporträt). ..".
Am 28. Juni 1989 hatten Arbeitgeber und Gesamtbetriebsrat anlässlich eines Einigungsstellenverfahrens vereinbart:
„2. Ab 01. 01. 1990 erfolgt die Tariferhöhung rückwirkend ab 1. Januar auf das Effektivgehalt (Grundgehalt und übertarifliche Zulagen)”.
Jetzt erst hat ein Gericht, nämlich das Bundesarbeitsgericht, festgestellt, dass der Arbeitgeber dennoch nicht Jahr für Jahr auch die übertarifliche Zulage erhöhen musste, sondern sogar Tariflohnerhöhungen auf übertarifliche Zulagen anrechnen durfte.
Wie geht das?
Das Bundesarbeitsgericht in seinem Urteil 1 AZR 111/05:
„Damit verstößt die Nr. 2 der Betriebsvereinbarung gegen Urteil nachlesen; - auch dazu, dass dagegen rechtswirksam geregelt werden kann, ob und wie Tariferhöhungen auf übertarifliche Zulagen angerechnet werden dürfen.
Unsere Mandantin IfD Allensbach hat ermittelt, dass 4 % der Bevölkerung ab 16 Jahre so eingestellt ist.
75 % der Bevölkerung halten es für wichtig oder sogar für sehr wichtig ein Testament zu errichten. Aber nur 27 % haben ein Testament gemacht; bei den Älteren ab 60 Jahre sind es dann aber doch schon 58 %.
21 % weisen darauf hin, dass sie für ein Testament nicht ausreichend vermögend sind.
Nur 8 % finden die gesetzlichen Regelungen zur Vererbung für hinreichend.
Ein Beschluss des Landgerichts Berlin Az.: 27 0 700/06 legt dar, dass entscheidend ist: Berichtet wurde nur im Rahmen des zeitgeschichtlichen Ereignisses. Der Beschluss wörtlich:
„In dem Bericht wird vielmehr über die Antragstellerin ausschließlich in Bezug auf ihre Rolle in dem zeitgeschichtlich bedeutsamen Prozess gegen ihre Brüder ausführlich in Wort und Bild berichtet.” Es wird dagegen nicht „mithilfe des beanstandeten Bildes (auch) über das Privatleben” thematisiert.
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