Während der Woche konzentrieren wir uns für unsere Zielgruppe auf das Recht in Wirtschaft und Gesellschaft; am Wochenende auf Unwirtschaftliches bis hin zum Humor. Material finden Sie demnach inbesondere für das Presse-, Äußerungs-, Marken-, Wettbewerbs-, Urheber-, Verkehrsauffassungs-, Forschungs-, Datenschutz-, Nachbarrecht sowie zur Kanzleiorganisation. Humor und Witze würden zwar schon heute Stoff für ein Buch "15 Jahre Humor" bieten, sind jedoch nur zu einem geringen Teil suchfunktionsfähig verfasst.
Chinesische Verfassungsrichter erwidern diese Woche den Besuch des Bundesverfassungsgerichts vom vergangenen Jahr. Der FOCUS schreibt in der Ausgabe von morgen zu diesem Besuch:
„Das Bundesverfassungsgericht pflegt intensiven Austausch mit Befürwortern von Hinrichtungen. 2005 besuchten die Verfassungshüter Peking, ab diesem Mittwoch reisen die Chinesen nach Karlsruhe - darunter Lu Botao, Präsident des Höheren Volksgerichtshofs von Guangdon. Sein Gericht gab vor kurzem bekannt, dass auch motorisierte Taschendiebe mit dem Tod bestraft werden können. Der Präsident des Obersten Volksgerichtshofs in Peking, Xiao Yang, lehnt die Abschaffung der Todesstrafe ab. 6000 Menschen werden jährlich, so amnesty international, in China hingerichtet.”
Befragt wurde der ehemalige Bundesaußenminister unter anderem zu einigen seiner Äußerungen aus dem Jahre 1977. Gegenstand des Rechtsstreits sind die Jahre von 1972 bis 1975/1976. 1977 hatte sich Joseph („Joschka”) Fischer in AUTONOMIE 2/1977 rückblickend zu seiner nun im Jahre 1977 neuen Überzeugung geäußert, dass die Bewegung „aus der Sackgasse des MILITANTISMUS rauskommen” muss. Die Schrift in Großbuchstaben entspricht - in allen Zitaten - dem Original, stammt somit vom Bundesminister a. D.
In AUTONOMIE 2/1977 hat Joschka Fischer gefragt und zum bewaffneten Kampf festgestellt (Hervorhebung vom Verf. dieser Zeilen):
„Und was wird dann aus unserem Allerheiligsten, dem BEWAFFNETEN KAMPF, was stimmt noch an jener revolutionären Hauptweisheit, dass die Revolten in den Metropolen ... eine bewaffnete sein wird, dass nur so die Bourgeoisie vertrieben und die FRÖHLICHE ANARCHIE entstehen wird?”
Befragt wurde Joschka Fischer weiter zu seiner Aussage - ebenfalls in Autonomie 2/1977 veröffentlicht:
„Es ist unser und mein dunkelstes Kapitel ... Notwendigkeit sich zu wehren, sich zu schlagen, da wurde dann leicht auch, ja, die LUST am Schlagen draus, ein tendentiell sadistisches Vergnügen, auch wenn's ein Bulle war.”
Unmittelbarer Anlaß für die Befragung zu diesen Äußerungen war:
In einem Prozess wird darüber gestritten, ob FOCUS zu Fischers „engstem Freund und mehrfachen Trauzeugen” Ralf Scheffler äußern durfte, dass er [Scheffler] „bei der Putzgruppe als passionierter Schläger galt”.
Bemerkenswert ist an diesen Äußerungen auch, dass Joschka Fischer im Plural schrieb, also nicht nur für sich allein.
Aus Joschka Fischers Antworten konnte sich nun ergeben, dass Scheffler als Fischers Gesinnungsfreund als passionierter Schläger galt. Ob die Beweisaufnahme dieses Ergebnis erbracht hat, wird das Gericht entscheiden.
So betitelt die neue Ausgabe - 13/2006 - der FREIZEIT REVUE das Rechtsthema der Woche. Weitere Informationen zum Thema finden Sie in dem von uns rechtlich betreuten FREIZEIT REVUE Ratgeber Recht.
Gestritten wird seit vier Jahren um die FOCUS-BU: „Ralf Scheffler - Fischers engster Freund und mehrfacher Trauzeuge galt bei der Putzgruppe als passionierter Schläger. Betreibt mehrere Diskotheken.”
FOCUS hält an der Aussage fest. Scheffler klagt auf Unterlassung und Geldentschädigung.
Anlass des Artikels war die Beerdigung von Matthias Beltz. FOCUS titelte in 16/2002: „Tag der Veteranen - Eine Gruppe ergrauter Ex-Straßenkämpfer nahm in Frankfurt Abschied von einem der ihren”.
Mehrere Zeugen wurden bereits vernommen. Die Vernehmung des Zeugen Fischer hat das Landgericht Frankfurt a. M. am 28. April 2004 beschlossen. Am 30. Juli 2004 entschied das Kammergericht in Berlin, dass „das Amtsgericht Schöneberg dem Landgericht Frankfurt am Main auf dessen Ersuchen Rechtshilfe zu leisten hat”. Am 3. November 2004 änderte das LG Frankfurt seinen Beschluss vom 28. 4. 2004 dann aber doch dahin ab, dass der Zeuge Fischer vom Landgericht Frankfurt am Main vernommen werden soll.
Klar zugunsten FOCUS hat die Zeugin Jutta Ditfurth in einer Vernehmung vom 31. Mai ausgesagt.
Im Buch von Christian Schmidt: „'Wir sind die Wahnsinnigen...' Joschka Fischer und seine Frankfurter Gang” heißt es zum Beweisthema ganz im Sinne des FOCUS-Artikels: „... denn in dem Kollektiv, das den Laden betrieb, kamen auch eine Reihe von Aktivisten der Putzgruppe unter. Zu ihnen gehörte Ralf Scheffler, der nicht nur in dem Ruf steht, einer von Comandante Fischers härtesten Kämpfern gewesen zu sein, sondern auch sein allerbester Kumpel.”
Die Verhandlung ist festgesetzt auf 9.30 Uhr im Frankfurter Justizgebäude Hammelsgasse 1. Das Aktenzeichen: 2/03 0 360/02.
Auch sinngemäß ist es nahezu einmalig, dass jemand auf die Frage „Wem würden Sie mit welcher Begründung einen Orden verleihen?” antwortet:
„Sorry, aber mit Orden habe ich nichts im Sinn.”
Quelle: Armin Rohde, Charakterdarsteller, im FOCUS-Fragebogen in der Ausgabe von morgen. Rohde in demselben Fragebogen zu dem Wunsch: „Schenken Sie uns eine Lebensweisheit ...”:
„Lebe so, wie du beim Abschied von dieser Welt wünschst, gelebt zu haben, und lass dabei niemanden zu Schaden kommen.”
In den „Sprüchen der Woche” spricht der bayerische Innenminister Beckstein vielen aus der Seele:
„Ich bin schon froh, wenn die Deutschen das Eröffnungsspiel in München gewinnen”.
Der Online-Dienst der Zeitschrift „Das Haus” hat soeben einen Rechts-Blog ins Leben gerufen. Informiert und diskutiert wird über Rechtsfragen rund ums Haus: Miet-, Bau-, Garten- und Nachbarrecht. Betreut wird dieser Blog von Wolf Grillparzer, stellvertretender Chefredakteur von „Das Haus”.
Das erste Thema: „Verbrennen von Gartenabfällen”.
Zuvor sind schon ans Netz gegangen: Bau-Blog, Energie-Blog, Bau- und Wohn-Forum, Garten-Forum, Haustier-Forum und Finanzierungsforum.
Urteile zur Bezahlung der Abonnementgebühren sind selten. Ein noch nicht rechtskräftiges Urteil des Amtsgerichts Offenburg, Az.: 2 C 601/05, kann deshalb hilfreich sein.
Die Bezieherin einer Zeitschrift klagte, weil der Verlag von ihrem Konto den Preis für ein Abonnement abgebucht hatte. Sie argumentierte, ihr sei die Zeitschrift aufgrund eines Agenturangebots geliefert worden, nicht aufgrund eines Abonnement-Vertrages, und deshalb habe der Verlag den Betrag nicht abbuchen dürfen.
Das Amtsgericht gab dem Verlag Recht: „Jedoch trägt zum einen die Beweislast vorliegend die Klägerin, da sie Schadensersatzansprüche geltend macht, zum anderen spricht der Umstand, dass die Klägerin der Beklagten ihre Bankverbindungsdaten hat zukommen lassen, eher für die Behauptung der Beklagten” [das war der Verlag].
So betitelt die neue Ausgabe - 12/2006 - der FREIZEIT REVUE das Rechtsthema der Woche. Weitere Informationen zum Thema finden Sie in dem von uns rechtlich betreuten FREIZEIT REVUE Ratgeber Recht.
Der Arbeitgeber übersandte das Angebot. Der Arbeitnehmer, ein Ingenieur, unterschrieb das Original und sandte es per Fax zurück. Daraufhin unterschrieb der Arbeitgeber die übermittelte Faxkopie.
Das LAG Düsseldorf entschied mit einem Urteil Az.: 16 Sa 1030/05:
Die vom Gesetz vorgeschriebene Schriftform ist nicht gewahrt. Die auf der Faxkopie befindliche Unterschrift des Arbeitnehmers genügt nicht den gesetzlichen Anforderungen an die Schriftform.
Nach dem Urteil des LAG Düsseldorf soll es im entschiedenen Fall unschädlich sein, dass der Arbeitnehmer, der sich auf den Formfehler berief, es war, der den Formmangel verursachte.
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