Während der Woche konzentrieren wir uns für unsere Zielgruppe auf das Recht in Wirtschaft und Gesellschaft; am Wochenende auf Unwirtschaftliches bis hin zum Humor. Material finden Sie demnach inbesondere für das Presse-, Äußerungs-, Marken-, Wettbewerbs-, Urheber-, Verkehrsauffassungs-, Forschungs-, Datenschutz-, Nachbarrecht sowie zur Kanzleiorganisation. Humor und Witze würden zwar schon heute Stoff für ein Buch "15 Jahre Humor" bieten, sind jedoch nur zu einem geringen Teil suchfunktionsfähig verfasst.

BGH Urteil vom 16.5.2023, bekannt gegeben heute 20.7.2023, Az. VI ZR 116/22

Amtsgericht Augsburg, Urteil vom 09.06.2023 Az. - 12 C 11/23 -
Leitsatz mit den Worten des Gerichts 

Landgericht Frankfurt am Main, Beschluss vom 10.05.2023 - 2-13 T 33/23 - 

Der Deutsche Presserat hat am 11. Juli 2023 in einem nachgelagerten Sitzungstermin vier Rügen ausgesprochen. Insgesamt standen 15 Beschwerden auf der Tagesordnung, die aus zeitlichen Gründen nicht in der regulären Sitzung am 15. Juni behandelt werden konnten.

Die ersten beiden erteilten Rügen, wie sie der Presserat schildert:

Creed            Freed

BVGer vom 25.4.2023 Az. B-293/2022

BAG Urt. v. 29.6.2023 Az. 2 AZR 296/22 Pressemitteilung Nr. 31/23 des BAG vom 29.6.2023

Leitsatz mit den Worten der Pressemitteilung

Bundesgerichtshof Beschluss vom 12. Mai 2023 Az. BLw 1/22

Leitsatz

1. SUPERillu vom 6. Dezember 2001 (50/2001), Seite 97:

Frage im bayerischen Referendarexamen: „Was ist das Bayerische Oberste Landesgericht"? Antwort: "Schweinsbraten mit Semmelknödeln."

(Anmerkung: nach Karl Valentin müsste es „... Semmelnknödeln" heißen.)

2. Und ein wirklicher kurioser Gerichtsbeschluss - Wenn einmal bei Gericht alles schief läuft

Pressemitteilung von heute 7.7.2023 Schlussanträge der Generalanwältin in der Rechtssache C-122/22  Dyson u. a./Kommission. Anmerkungen:

1. Zum Allgemeinwissen der Kenner der EuGH-Rechtsprechung gehört, dass die gutachterlichen Stellungnahmen der Generalanwaltschaft in einer beachtlich hohen Überzahl die EuGH-Richter überzeugen. Die Stellungnahme von heute, 7.7., betrifft einen Anspruch von Dyson auf Schadensersatz.

2. Was Tests betrifft, werden sich viele an Tests der Stiftung Warentest erinnern, insbesondere des Streits von Gillette mit der Begründung, dass erst nach den ersten beiden Rasuren die Klingen voll wirken.    

Leitsatz

Nun verklagt der Tech-Gigant den seit 111 Jahren existierenden Schweizer Obstverband – wegen seines Logos mit einem roten Apfel.