Während der Woche konzentrieren wir uns für unsere Zielgruppe auf das Recht in Wirtschaft und Gesellschaft; am Wochenende auf Unwirtschaftliches bis hin zum Humor. Material finden Sie demnach inbesondere für das Presse-, Äußerungs-, Marken-, Wettbewerbs-, Urheber-, Verkehrsauffassungs-, Forschungs-, Datenschutz-, Nachbarrecht sowie zur Kanzleiorganisation. Humor und Witze würden zwar schon heute Stoff für ein Buch "15 Jahre Humor" bieten, sind jedoch nur zu einem geringen Teil suchfunktionsfähig verfasst.
Das seit Jahren andauernde Verfahren zwischen Iglo und Appel Feinkost wurde in zweiter Runde fortgesetzt. Jetzt hat das OLG München in zweiter Instanz über das Urteil des LG München I vom 3.12.2020 (wir haben am 03.12.2020 berichtet), Az. 17 HK 0 5744/20, entschieden.
BayObLG Beschluss vom 3.2.2022 Az. 204 StR 2022. Es fragt sich, ob dieser Beschluss vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte standhielte, vgl. zum Beispiel EGMR Entscheidung vom 2.11.2006 Az. 60899/00. Wer einem erfahrenen deutschen Richter diese Frage stellt, dem wird nach unseren Erfahrungen insoweit skeptisch oder ärgerlich zur Rechtsprechung des EGMR geantwortet. Warum? Vgl. dazu bitte unten. Zuerst der Fall des BayObLG.
Bundesgerichtshof Beschluss vom 23. Februar 2022, bekannt gegeben heute, 22. März, 2022, Az. XII ZB 38/21. Wer bedenkt als Anwalt oder Anwältin schon, welche Arbeiten ihn und seine Kanzlei bei einer Ehescheidung erwarten? Hier ein neues - fast noch harmloses - Beispiel. Das Verfahren zog sich, wie oft, vom Amtsgericht über das Oberlandesgericht bis zum BGH.Wir heben einige Aspekte hervor.
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