Während der Woche konzentrieren wir uns für unsere Zielgruppe auf das Recht in Wirtschaft und Gesellschaft; am Wochenende auf Unwirtschaftliches bis hin zum Humor. Material finden Sie demnach inbesondere für das Presse-, Äußerungs-, Marken-, Wettbewerbs-, Urheber-, Verkehrsauffassungs-, Forschungs-, Datenschutz-, Nachbarrecht sowie zur Kanzleiorganisation. Humor und Witze würden zwar schon heute Stoff für ein Buch "15 Jahre Humor" bieten, sind jedoch nur zu einem geringen Teil suchfunktionsfähig verfasst.

Wir haben vorgestern an dieser Stelle berichtet, dass sich Prof. Di Fabio verdienstreich mit den Kompetenzüberschreitungen in der EU-Gesetzgebung und -Rechtsprechung befasst.
Die F.A.Z. hat nun, gestern, in gleichem Sinne über ein Symposion zu Ehren der früheren Bundesverfassungsrichterin Karin Graßhof in Bonn berichtet.
In diesem Symposion veranschaulichte Prof. Di Fabio noch eingehender die Situation im Recht. Unter anderem: „Di Fabio erinnerte in Bonn an dieses Verfahren [Europäischer Haftbefehl], das eine ungute Mischung gezeigt habe, aus 'integrationistischem Überstellungseifer, dem es um die ungehinderte Verkehrsfähigkeit von Haftbefehlen geht, als handele es sich um Weichkäse oder Likör, und jenem neudeutschen Gehorsam vor europäischen oder internationalen Direktiven, die die eigene Exekutive, vielleicht nur halb bewusst, jedenfalls irgendwie, mit verabschiedet hat'.” (Reinhard Müller a.a.O.).
Für Juristen wie Historiker gleichermaßen interessant: Di Fabio legte dar, es sei kein Wunder, dass ausgerechnet Großbritannien, die älteste Demokratie, sich hier ausgeklinkt habe.
Noch klarer: Auf diesem Symposion „hat der Bonner Staatsrechtslehrer Josef Isensee daran erinnert, dass sich dieser Staat noch nicht in der Europäischen Union aufgelöst habe” (Müller a.a.O.
Damit kein Missverständnis entsteht: Es geht nicht um die Begeisterung für Europa, sondern um besorgniserregende Zustände im Recht.

So betitelt die neue Ausgabe - 28/2007 - der FREIZEIT REVUE das Rechtsthema der Woche. Weitere Informationen zum Thema finden Sie im FREIZEIT REVUE Ratgeber Recht.

Das gestern vom Bundesgerichtshof verkündete, bis jetzt jedoch nur in Form einer Pressemitteilung vorliegende Urteil Az.: 324 0 684/05 bringt nichts Neues, nachdem der BGH selbst zu Grönemeyer die Fotopublikation als rechtswidrig beurteilt hat..
Zum Grönemeyer-Urteil des BGH wird eine Verfassungsbeschwerde eingereicht werden. Dies steht jetzt fest. Das BGH-Urteil zu Gönemeyer lässt sich unseres Erachtens aus mehreren Gründen nicht halten:
1. Die Entscheidung des BGH ist zwar noch nicht zugestellt worden. Aber:
Nach der Pressemitteilung hat der BGH den entscheidenden Aspekt der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts außer Acht gelassen. Das BVerfG hat in ständiger Rechtsprechung begründet, dass und warum es möglich sein muss, die Realität über das Verhalten von Prominenten in der Öffentlichkeit zu vermitteln.
2. Selbst nach den neu vom BGH vertretetenen Grundsätzen (Illustration eines Artikels, der zu einem Thema von Allgemeininteresse beiträgt) müsste der BGH Fälle wie Grönemeyer anders entscheiden. Über den Unterschied zum BGH-Normalfall haben wir berichtet. Sie sehen in diesem Bericht:
Die Fotos wurden - noch ehe die neuen BGH-Grundsätze bekannt waren - zu einem Artikel gestellt, der einen Beitrag zu einem Interesse von Allgemeinheit bieten kann. Grönemeyer hatte für Abermillionen vielfach erfolgreich besungen und Interviews dazu gegeben, dass das Leben auch für ihn, nach seinen Schicksalschlägen, weiter gehen müsse; insbesondere auch nach dem Tod seiner geliebten Frau. Nun interessiert es die Millionen Käufer und Fans durchaus, dass für Grönemeyer das Leben in der Tat - mit einer neuen Lebensgefährtin - weiter geht.
Die vom BGH beurteilten Fotos zeigen - als noch neue Nachricht - Grönemeyer mit seiner Lebensgefährtin unter Passanten in Rom und in einem Straßencafé. Niemand wurde gestört. Niemand wird abträglich abgebildet. Die uns selbstverständlichen bekannten Fotos veröffentlichen wir wegen des Verbotsurteils des BGH vorsorglich nicht.

Jetzt darf gehofft werden:
Prof. Dr. Dr. Udo Di Fabio, Richter des Bundesverfassungsgerichts, listet die Fälle auf, bei denen der Europäische Gerichtshof in Luxemburg immer stärker „mutmaßliche” Kompetenzüberschreitungen hinnimmt oder gar fördert. Vgl. den Bericht in der neuen Ausgabe des FOCUS, Seiten 38 und 39.
Leidtragend ist bis jetzt die oft qualitativ bessere deutsche Justiz. Bislang wird zwar debattiert, die deutsche Rechtsprechung wehrt sich jedoch nicht heftig. Eher gehört zum guten Ton, sich zu fügen..
Prof. Di Fabio hat sich übrigens (wie der Verf. dieser Zeilen) auch schon am 24. Oktober 1998 auf der 84. Tagung des Studienkreises für Presserecht und Pressefreiheit klar gegen Kompetenzüberschreitungen gewandt; veröffentlicht in AfP 1998, 564 ff., 571 ff.

„Als der Werkstattbesitzer unter dem Wagen des Kunden hervorgekrochen kommt, meint er kopfschüttelnd: 'Also, wenn das Ding ein Pferd wäre, würd' ich sagen: erschießen!.”
Anlehnung an „Frau im Trend”, neuestes Heft.

„Schäm dich, als Bundeskanzler Kohl so alt war wie du, war er Klassenbester!” Schüler: "Als er so alt war wie sie, da war er bereits Bundeskanzler!"
Angelehnt an "Frau im Trend", neueste Ausgabe.

Wir haben an dieser Stelle noch nie insgesamt ein Interview empfohlen. Aber, was der am höchsten ausgezeichnete Koch - Alain Ducasse und Modezar Lagerfeld (morgen im FOCUS) gestehen, lesen Sie so nicht schnell wieder einmal. Das Interview schließt:
„Ducasse: Richtig schlimm ist aber, wenn niemand mehr über einen spricht. - Lagerfeld: Hören Sie auf, das ist natürlich etwas anderes - das ist das Allerschlimmste.”

„Beim Treffen mit Europaparlamentariern beklagte Michel Platini, der 52-jährige Präsident des europäischen Fußballverbands, das bisweilen arrogante Auftreten der deutschen Fußball-Ikone Franz Beckenbauer. Den Hinweis, der Franz werde daheim 'verehrt wie ein Gott', ließ Platini nicht gelten: 'Der Papst ist schon Deutscher, da kann es Gott nicht auch noch sein'.
Quelle: der FOCUS von morgen auf Seite 52.

Ein Beschluss des Bundesgerichtshofs mit dem Az.: VI ZB 76/06 veranschaulicht, in welche Schwierigkeiten eine Partei geraten kann, wenn ein Gericht offenbar gar zu gerne ein Rechtsmittel als unzulässig verwerfen will. Wer mit einem Schriftsatz in Probleme gerät, weil in der letzten Fassung der Vermerk "Vorab per Fax" fehlte, muss diesen Beschluss unbedingt heranziehen.
Einige Kernsätze aus diesem Beschluss:
„In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass dies [ein einmaliges Versehen] kein Verschulden des Prozessbevollmächtigten begründet. Insbesondere kann der Anwalt die einfach zu erledigende Aufgabe einer Telefaxübermittlung seinem Personal überlassen. ...In einer Anwaltskanzlei müssen [allerdings] organisatorische Vorkehrungen dagegen getroffen sein, dass eine mündliche Einzelanweisung an eine Fachangestellte in Vergessenheit gerät.

Vor zwei Jahren wurde erstmals der Ehrenpreis der Deutschen Marktforscher vom Bundesverband der Deutschen Markt- und Sozialforscher verliehen. Geehrt wurde damals Frau Prof. Dr. Elisabeth Noelle-Neumann. Gestern Nacht wurde dieser Ehrenpreis im Rahmen der Gala der Deutschen Marktforschung 2007 zum zweiten Mal verliehen, und zwar an Prof. Dr. Robert Schweizer. Laudator war Hartmut Scheffler, Vorsitzender des Rats der Dt. Markt- und Sozialforschung sowie Präsident des Verbandes der Deutschen Markt- und Sozialforschungsinstitute, dessen Ehrenmitglied Schweizer bereits seit dem Jahre 1998 ist.