Während der Woche konzentrieren wir uns für unsere Zielgruppe auf das Recht in Wirtschaft und Gesellschaft; am Wochenende auf Unwirtschaftliches bis hin zum Humor. Material finden Sie demnach inbesondere für das Presse-, Äußerungs-, Marken-, Wettbewerbs-, Urheber-, Verkehrsauffassungs-, Forschungs-, Datenschutz-, Nachbarrecht sowie zur Kanzleiorganisation. Humor und Witze würden zwar schon heute Stoff für ein Buch "15 Jahre Humor" bieten, sind jedoch nur zu einem geringen Teil suchfunktionsfähig verfasst.

Wir meinen: ja. In der Mitteilung der Pressestelle Nr. 77/2007 heißt es:
„Die beanstandeten Aufnahmen zeigen die Klägerin in einer erkennbar privaten Situation, die in keinem Zusammenhang mit einem zeitgeschichtlichen Ereignis steht”.
Der BGH geht in seiner Pressemitteilung nicht auf dieses soeben hervorgehobene Kriterium ein. Die beiden beurteilten Fotos stehen in einem zeitgeschichtlichen Zusammenhang, auf den der BUNTE-Artikel auch unbestreitbar klar und ausdrücklich abstellt, nämlich: Grönemeyer zeigt sich mit einer neuen Lebenspartnerin. Vgl. dazu bitte noch den Eintag an dieser Stelle am 22. Juni. Für Millionen Leserinnen und Leser stellt diese Neuigkeit - nach allem, was Grönemeyer zuvor besungen und erklärt hat - eine zeitgeschichtliche Neuigkeit, wenn nicht gar eine Sensation dar.
Der BUNTE-Artikel bestätigt, was sich aufgrund einer kurz zuvor erschienen, bebilderten Nachricht aus London nun in Rom bewahrheitete. Wie schin an dieser Stelle berichtet, wurde niemand belästigt, das Paar konnte sich inmitten der anderen Fußgänger oder im Sraßencafé unbeobachtet fühlen und hat sich auf den Fotos verhalten, wie die anderen Fußgänger und Besucher des Straßencafés auch.
Wenn nicht das Bundesverfassungsgericht eingreift, bleibt den Medien in diesem Bereich, wenn überhaupt, nur noch die Hofberichterstattung und die Steuerung der Presse durch die PR-Agenturen der Prominenten.
So hatten sich die Väter des Grundgesetzes und das Bundesverfassungsgericht, zuletzt in seiner Entscheidung vom 15. 12. 1999, die Presse„freiheit” nicht vorgestellt: Freiheit als Unterdrückung.
Das Kammergericht hat vor kurzem auf diesen Aspekt hingewiesen, nämlich: Als Frau Chrisiansen mit einem neuen Lebenspartner aufgetreten ist, durften Fotos als zeigeschichtliches Ereignis publiziert werden. Wir haben über diese Entscheidung des KG am 14. Juni berichtet.
Bitte beachten Sie zum Grönemeyer-Urteil auch unsere Hinweise von gestern an dieser Stelle.

So betitelt die neue Ausgabe - 26/2007 - der FREIZEIT REVUE das Rechtsthema der Woche. Weitere Informationen zum Thema finden Sie im FREIZEIT REVUE Ratgeber Recht.

Vorab kann es nützlich sein, sich durchzulesen, was wir zur Bedeutung dieses Rechtsstreits schon am 13. November 2004 geschrieben haben.
Würde nun auch noch das Bundesverfassungsgericht so urteilen wie der BGH heute, dann würde eine Epoche der Rechtsprechung zur Pressefreiheit in Deutschland beendet. Man braucht nur zu bedenken:
1. Kaum jemand hat auch sein persönliches Schicksal so erfolgreich vermarktet wie Grönemeyer.
2. Am Wochenende hat er sich, wie auch schon früher, als - so Grönemeyer wörtlich -"parlamentarische Opposition" präsentiert, die nicht mit der Regierung spricht.
3. Für Millionen ist er ein Leitbild.
4. Die BUNTE hat im Artikel ausdrücklich an öffentliche Aussagen Grönemeyers angeschlossen, welche die Frage aufwerfen, ob er sich noch einmal einer Lebenspartnerin zuwenden wird.
5. Und nun ist Grönemeyer in Rom mit seiner Lebensgefährtin gesehen worden (und sonst nur kurz vorher einmal in London).
6. Das Bundesverfassungsgericht urteilt bislang in ständiger Rechtsprechung, dass zur Realitätsvermittlung Leitbilder (und Ihre Begleitung) gezeigt werden dürfen, wenn sie sich in der Öffentlichkeit zeigen. Hofberichterstattung und Steuerung der Presse durch die Prominenten sollen ausgeschlossen sein. Hier ist des Pudels Kern, den der BGH negiert.
7. Diese öffentliche Aufgabe hat BUNTE erfüllt. Niemand wurde belästigt. Niemand wird abträglich gezeigt. Niemand hat sich unbeobachtet fühlen können. Wir würden Ihnen gerne die uns vorliegenden Fotos zeigen, um zu dokumentieren, wie wenig durch sie die Persönlichkeit des Paares betroffen ist. Unsere Mandantin betrifft jedoch das Urteil zur Unterlassung der Publikation.
8. Im Fall Grönemeyer kommt hinzu, dass die BUNTE eben mit den Fotos (zusammen mit dem Text) darüber aufgeklärt hat, was sich Millionen nach den Songs und Interviews des Herrn Grönemeyer fragen mussten.

So entschieden hat das Landgericht Berlin in einem uns am 14. Juni zugestellten Beschluss, Az.: 27 0 396/07. Gewonnen hat in diesem Verfahren die Tomorrow FOCUS AG.
Der Kernsatz der Gründe:
„Dabei ist allerdings zu berücksichtigen, dass es sich bei den Taten, deretwegen die Antragstellerin verurteilt worden ist, nicht lediglich um schwerste Straftaten handelt, sondern es sich zudem um solche Taten handelt, die in einzigartiger Weise die Geschichte der Bundesrepublik geprägt haben und an denen daher auch heute noch ein derartiges zeitgeschichtliches Interesse besteht, dass über sie berichtet werden darf, und zwar auch unter Namensnennung der Beteiligten ...”.
Das Gericht befasst sich in den Gründen auch noch ausführlich damit, dass sich das RAF-Mitglied mit einer Zeitungs-Bildpublikation vom 17./18. Dezember 2005 einverstanden erklärt hatte und zudem noch heute „das Buch der Antragstellerin ... im Buchhandel erhältlich ist, in dem sowohl ein Foto der Antragstellerin abgedruckt ist als auch Details über ihren Lebensweg, insbesondere ihre terroristische Vergangenheit mitgeteilt werden”. Und das Gericht ergänzt:
„Schließlich hat die Antragstellerin noch im Herbst ein Interview gegeben, das am 27. Oktober 2006 ... ins Netz gestellt und mit einem Foto der Antragstellerin bebildert sowie mit detaillierten Angaben zur terroristischen Vergangenheit der Antragstellerin versehen war.”
Diese Hinweise des Gerichts zum Einverständnis der Angreifer mit anderen Publikationen wirft erneut das Problem auf, ob in solchen Verfahren Betroffene oder deren Anwälte nicht Persönlichkeitsrechte verteidigen möchten, sondern nur die Presse steuern wollen, - aus finanziellen oder anderen medienwidrigen Gründen.

Einst hat er die Medien hofiert, in dieser Woche beschuldigte der scheidende Premierminister - schon oft zitiert - die britischen Medien:
„Sie sind wie eine wilde Bestie, die Menschen und deren guten Ruf in Stücke reißt.”
Quelle: der FOCUS von morgen.
Und: Wissen Sie, warum jetzt Kinder nicht 16 Jahre alt werden?
„Kinder, die 1991 nicht geboren wurden, werden jetzt nicht 16 Jahre alt, weil sie schlicht nicht da sind.”
Matthias Platzeck, Brandenburgs Ministerpräsident zum Geburtenrückgang nach der Wende, zitiert im morgen erscheinenden FOCUS 25/2007.

Ein Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg, Az.: 4 Sa 1/07, befasst sich eingehend damit, inwieweit ein Unternehmen Angriffe in einem Internet-Forum hinnehmen muss.
Angegriffen haben im entschiedenen Falle Handelsvertreter, nicht Arbeitnehmer. Das Kündigungsschutzgesetz hat keine Bedeutung gewonnen.
Das LAG stellte mehrere Rechtswidrigkeiten fest und nahm an, dass die Pflichtverstöße an sich eine außerordentliche Kündigung rechtfertigten. Aufgrund einiger Besonderheiten musste jedoch - so das LAG - eine Abmahnung ausreichen.
Domainrechtlich interessiert, dass das Gericht - wie schon die Vorinstanz - durch den Bezug auf das Unternehmen eine Markenrechtsverletzung bejahte. Einzelheiten zu dieser Markenrechtsverletzung lassen sich dem Urteil nicht entnehmen.
Äußerungsrechtlich sind die Ausführungen zur Bezeichnung „Mafia” am wichtigsten; nämlich:
„Im vorliegenden Fall enthält der Betreff „F.-Mafia” überwiegend eine Meinungsäußerung, allerdings verbunden mit einem Tatsachenkern. Derjenige, der diesen Begriff verwendet, will damit zum Ausdruck bringen, bei der betroffenen Personengruppe handele es sich um eine kriminelle Vereinigung. In der Ausdrucksweise ist der Vorwurf enthalten, ein Geschäftsgebahren sei strafwürdig, zumindest aber unredlich."

Gestern nun hat das Landgericht München I sein Urteil Az.: 7 0 6699/06 verkündet; - ohne die von dem einen oder anderen erhoffte urheberrechtliche Sensation.
Für die Libretti des 1929 verstorbenen Hugo von Hofmannsthal ist die Schutzfrist vor acht Jahren abgelaufen. Geschützt ist noch die Musik von Strauss für acht gemeinsam geschaffene Opern.
Das Landgericht München I hat nicht urheberrechtlich Libretti und Musik verknüpft.
Dennoch gehen die Erben des Dichters nicht ganz leer aus. Zivilrechtliche Verträge räumen - so das Landgericht - den Erben Erlösbeteiligungen ein. Die Ansprüche auf die Erlösbeteiligungen sind allerdings weitgehend verjährt.
Im Volltext ist das Urteil noch nicht bekannt.

„Er will nicht, dass man ihm die Bude stürmt. Er will nicht, dass man ihn mit Geschenken überhäuft. Und er will nicht den ganzen Tag warten, dass man ihm die Bude stürmt und ihn mit Geschenken überhäuft. 'Und dann kommt doch wieder kein Schwein'.”
Heute Abend im WDR, 21.45 Uhr. Dort werden Sie dann auch zu "Schmidteinander" daran erinnert: „Er schuf das Konzept und Schmidt ignorierte es.”

So betitelt die neue Ausgabe - 25/2007 - der FREIZEIT REVUE das Rechtsthema der Woche. Weitere Informationen zum Thema finden Sie im FREIZEIT REVUE Ratgeber Recht.

Eine im Sinne der bisherigen Rechtsprechung absolute Person der Zeitgeschichte zeigte sich in der Öffentlichkeit mit einem neuen Lebenspartner. Diese absolute Person der Zeitgeschichte hat als eine erfolgreiche Fernsehjournalistin und -moderatorin einen nicht unerheblichen Einfluss auf den öffentlichen, vor allem politischen Meinungsbildungsprozess in Deutschland. In einem solchen Falle besteht ein „höchstaktuelles Informationsinteresse”, - auch an der Person eines neuen Lebenspartners.
Deshalb durften Fotos veröffentlicht werden, die „auf öffentlichem Straßenland in Paris entstanden, mithin in einer Situation, die nicht die Anforderungen an einen Besuch der örtlichen Abgeschiedenheit im Sinne der bisherigen Rechtsprechung erfüllen”.
So entschieden hat das Kammergericht in einem uns in dieser Woche zugestellten Urteil 9 U 279/06.
Anmerkung: Im Sinne der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs vom 24. Juni 2004 und des Bundesgerichtshofs vom 6. März 2007 leisten die Fotos zusammen mit dem begleitenden Text einen Beitrag zu einer Debatte von allgemeinem Interesse.
Veröffentlicht wurden diese Fotos in der FREIZEIT REVUE (und schon eine Woche zuvor in „Neue Woche”).