Während der Woche konzentrieren wir uns für unsere Zielgruppe auf das Recht in Wirtschaft und Gesellschaft; am Wochenende auf Unwirtschaftliches bis hin zum Humor. Material finden Sie demnach inbesondere für das Presse-, Äußerungs-, Marken-, Wettbewerbs-, Urheber-, Verkehrsauffassungs-, Forschungs-, Datenschutz-, Nachbarrecht sowie zur Kanzleiorganisation. Humor und Witze würden zwar schon heute Stoff für ein Buch "15 Jahre Humor" bieten, sind jedoch nur zu einem geringen Teil suchfunktionsfähig verfasst.
Claus Wesselsky, der bei der DDR-Reichsbahn zum Schienenfahrzeugschlosser und Lokomotivführer ausgebildet wurde und den Vorsitzenden der "Gewerkschaft Deutscher Lokführer" vertritt im Fragebogen des FOCUS von dieser Woche auf die Bitte: „Schenken Sie uns eine Lebensweisheit”:
„Nur derjenige Mensch hat den rechten Vorteil im Auge, der auch den Vorteil anderer mitbedenkt.”
Anmerkung: Nachteile?
Ein Beschluss des Bundesgerichtshofs, Az.: (B) 59/06, verdeutlicht, dass bei Befangenheitsanträgen gegen Richter die entscheidenden Richter wohl auch stark ihre persönlichen Erfahrungen mit der Integrität ihres Kollegen bedenken.
Ein anwaltlicher Beisitzer des Anwaltssenats hatte in einem länger als 15 Jahre dauernden Insolvenzverfahren in den letzten 10 1/2 Jahren seinem Vetter geholfen. Das Verfahren lief über das Vermögen des Vettern. Anwaltlich verteten wurde der Vetter ab dem ersten Tag von Rechtsanwalt G. aus einer Kanzlei R. Der anwaltlicher Beisitzer im Anwaltssenat half seinem Vetter „als juristisch gebildeter Verwandter (nicht mandatsmäßig)”. Die beiden, anwaltlicher Beisitzer und Rechtsanwalt G., haben „umfangreichst”, teilweise kritisch kontrovers korrespondiert und auch telefoniert.
Welche Gefühle und welcher Eindruck sind einem rechtsanwaltlichen Beisitzer gewachsen, der 10 1/2 Jahre lang kostenlos für die Verwandtschaft umfangreichst mit dem eigenen rechtsanwaltlichen Vertreter herumstreiten musste?!
Nun kam offenbar ausgerechnet ein Verfahren des Rechtsanwalts G. vor den Anwaltssenat (in welchem der strapazierte Verwandte mit entscheidet).
Der Bundesgerichtshof, Senat für Anwaltssachen, hat darauf erkannt, dass trotz dieser 10 1/2 jährigen Mühsal keine Besorgnis der Befangenheit besteht. Der BGH in seinem Beschluss wörtlich:
„Die nicht mandatsmäßige Beratung eines Verwandten, in deren Verlauf es zu kontroversen Standpunkten ... kam, kann bei vernünftiger Betrachtung keinen Anlass zu der Befürchtung geben, dass Rechtsanwalt Dr. F. als anwaltlicher Beisitzer des Anwaltssenats in dem Verfahren des Antragstellers seine Pflicht zur unparteilichen Entscheidung nicht erfüllen kann oder will. ...”
Wer den anwaltlichen Beisitzer - wie der Verf. dieser Zeilen - persönlich sehr gut kennt, weiß in der Tat, dass dieser anwaltliche Beisitzer äußerst gewissenhaft und integer ist. Bloß und wie auch immer, maßgeblich ist, ob der Betroffene an der Unvoreingenommenheit zweifeln kann. Unerheblich ist nicht die persönliche Sicht derer, die den Richter gut kennen.
So entschieden hat in zweiter Instanz das Oberlandesgericht München in einem neuen Beschluss Az.: 18 W 2506/07. Die Begründung wörtlich:
„Die Verhängung eines Zwangsgeldes von 15.000 EUR erscheint jedoch nicht angemessen. Die Nichtveröffentlichung der Gegendarstellung erfolgte in der Annahme, das Landgericht werde nach Widerspruchseinlegung entsprechend der gängigen Praxis die vorläufige Einstellung der Zwangsvollstreckung bis zur Entscheidung über den Widerspruch anordnen. Zur Erzwingung des Gebots, die Gegendarstellung zu veröffentlichen, erscheint daher ein Zwangsgeld von 5.000 € ausreichend.”
So betitelt die neue Ausgabe - 44/2007 - der FREIZEIT REVUE das Rechtsthema der Woche. Weitere Informationen zum Thema finden Sie im FREIZEIT REVUE Ratgeber Recht.
Der „grüne” Landtagsabgordnete in Baden-Württemberg Oswald Metzger in einem Interview, das im morgen erscheinende FOCUS publiziert wird:
„Doch das Land wird verrückt. Die Politik ergießt sich in der Versprechung neuer Wohltaten, obwohl wir noch nicht einmal die vergangenen seiös finanziert haben. Da bin ich nicht nur in meiner Partei heimatlos ... Eine Mittelstandspartei [zu gründen] halte ich aber für eine Totgeburt. Damit ziehen Sie nur die Exoten aller Lager an Deck. Das Problem jedoch bleibt, wer dieser wichtigen Gruppe [der Mittelständler und Freiberufler] eine Stimme gibt.”
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